Fall: Diebstahl
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Hallo, ich habe folgendes Problem:
ich war einen tag an meiner alten schule um eine kopie meines abschlusszeugnis zu holen mit einem kollegen. Dieser Kollege ging in das lehrerzimmer und nahm eine dort hiengende jacke und entwendete eine geldbörse. Ich hatte dies auch gesehen hatte aber auch gesagt er sollte dies sein lassen was er aber nicht tat. Daraufhin bin ich einfach weitergegangen. Bis dahin hatte es auch keiner bemerkt. anschliesend sind wir dann mit meinem auto zur tankstelle gefahren da ich tanken musste. ich stieg also aus und tankte mein auto. nebenbei macht der kollege die beifahrer tür auf und schob das portmonee unter das auto wo es natürlich von den überwachungskameras aufgenommen worden ist. nun besteht mir am 12.12.2011 ein gerichtstermin als beschuldigter bevor und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. soll ich die wahrheit sagen ? oder soll ich sagen ich hab nichts gesehen wie ich bei meiner aussage bei der polizei gemacht habe? bräuchte dringend hilfe
PLZ: 459..
Pseudonym: Alcatraz2012
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 9. Dezember 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | kostendeckend* | JA | Der Rechtsratsuchende muss unbedingt einen Anwalt aufsuchen. Da es sich um eine Strafsache handelt, muss ihm aber auch klar sein, dass nicht die Frage ist, ob er klagen soll oder nicht, sondern, ob er in dem gg. ihn geführten Strafverfahren das für ihn bestmögliche Ergebnis erreichen kann, ggf. auch einen Freispruch; schließlich muss die Staatsanwaltschaft seine Schuld auch erst einmal beweisen. Problematisch ist, dass der Ratsuchende sich erst jetzt um seine Angelegenheit sorgt, wo der Termin schon am 12.12.2011 stattfinden soll.* | Kieslers, Dirk PLZ: 45966 Tel.: 02043 376 139 | 08.12.2011 17:38:01 |
| JA* | überwiegend* | JA | Ein Verteidiger ist empfehlenswert. Mit diesem sollte die Sache vor dem Termin gründlich vorbereitet werden.* | Hoffs, Christian PLZ: 45881 Tel.: 02093614610 | 08.12.2011 18:20:08 |
| JA* | überwiegend* | JA | Eine vernünftige Verteidigung im Strafverfahren ist schon im Hinblick auf das Akteneinsichtsrecht ohne Rechtsanwalt nicht möglich.* | Cellar, Anna PLZ: 45481 Tel.: 0208 3 05 62 96 | 08.12.2011 18:20:00 |
| JA* | absolut* | JA | Wenn Sie den oben genannten Sachverhalt beweisen können, so sehe ich keinen Grund für eine Verurteilung. Es ist jedoch problematisch, ob und in welchem Umfang der Haupttäter seine Tatbeteilugung zugesteht bzw. er überführt wird (bspl. durch das Video. Ich rate auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten. MfG Marcus Brink* | Brink, Marcus PLZ: 42119 Tel.: 0202 695 627 1 | 09.12.2011 08:39:25 |
| JA* | überwiegend* | JA | Lediglich ein Anwalt kann beraten ob bzw.wie sich der Beschuldigte am besten vor Gericht einlassen soll. Zudem erhält lediglich ein Verteidiger Akteneinsicht.* | Losch, Ingo PLZ: 42103 Tel.: 0202389020 | 08.12.2011 17:40:46 |
| JA* | überwiegend* | JA | Sie sollten unbedingt einen Anwalt kontaktieren, der Akteneinsicht beantragt und Ihnen dann einen Rat geben kann, wie Sie sich verhalten sollten. Gern können Sie sich an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen Ariane Hansen Rechtsanwältin* | Hansen, Ariane PLZ: 40699 Tel.: 0211 253 480 | 09.12.2011 10:22:38 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Anwaltliche Vertretung ist dringend angezeigt.* | Dreier, Carsten PLZ: 44135 Tel.: 023158 96 99 73 | 08.12.2011 21:44:06 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Ohne Akteneinsicht ist eine Einschätzung nicht seriös. Es ist auf jeden Fall ratsam, mit einem Anwalt zur Verhandlung zu gehen. Da die vorgegebenen Einschätzungsmöglichkeiten eher zivilrechtlich ausgerichtet sind, wurde die Einschätzung lediglich als kostendeckend bewertet, was jedoch als Bezeichnung eher unzutreffend ist.* | Overkamp, Björn PLZ: 44141 Tel.: 02315844540 | 08.12.2011 18:16:34 |
| JA* | überwiegend* | JA | Anwaltliche Hilfe ist dringend angezeigt um auf einen Freispruch zumindest aber eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken. Es sollten keinerlei Angaben zur Sache gemacht werden, so lange nicht ein Verteidiger Akteneinsicht genommen hat und der Sachverhalt dann beurteilt werden kann. Das Akteneinsichtsrecht steht ausschließlich dem Verteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft zu.* | Heiermann, Stefan PLZ: 58300 Tel.: 02335 8 47 07 40 | 08.12.2011 18:24:24 |
| JA* | überwiegend* | JA | Ohne Anwalt wird bei Gericht oft nicht darauf geachtet, dass alle Strafprozessvorschriften eingehalten werden und die Angeklagten werden häufig unter Druck gesetzt Geständnisse abzuliefern. Insbesondere die Strafe ist nicht selten völlig überhöht.* | Dr. Mühlenfeld, Leonhard PLZ: 47798 Tel.: 021514547090 | 09.12.2011 12:39:46 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Sie sollten bei Ihrer bei der Polizei gemachten Aussage bleiben ! Nix gesehen zu haben. Sie haben meiner Ansicht nach keine sog. Garantenstellung...hätten also auch nicht eingreifen müssen... Doch sollte es besser sein, nichts gesehen zu haben ! Achtung: Wenn Ihr ebenfalls beschuldigter Kollege natürlich irgendetwas anderes vor Gericht erzählt, könnte es schwieriger werden. Sie sollten einen Anwalt mitnehmen, auch wenn´s was kostet - sollte max nicht über 500.- ? brutto gehen. Schöne Grüße M.Körfgen* | Körfgen, Marco PLZ: 41065 Tel.: 02161 815 930 | 09.12.2011 08:43:37 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
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