Fall: verhaftung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
hallo ein sehr guter freund hatte einen oder mehrere haftbefehle draussen und sich nicht selber gestellt !!!! wie vorauss zu sehen war wurde er vor 2 tagen nun festgenommen .. meine frage auch wenn es ja zu recht und sein eigen verschulden ist ... was bzw wie kann man sicher gehen das wohnung und hab und guit sicher gestellt werden kann .. die wohnung wird nicht vom amt ARGE bezahlt und uns bzw mir fehlt es an finanzielen möglichkeiten die miete weiter zu zahlen ... welche möglichkeiten bleiben mir ????? so das seine einrichtung usw auf jedenfall sicher gestellt bleiben egal wie lange seine haftstrafe auch dauern mag .

PLZ: 522..

Pseudonym: boy 25

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 18. November 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINGuten Tag ! Ihr Freund ist nun in Haft. In dieser Zeit muss seine Miete gezahlt werden, sonst droht ein Räumungsverfahren. Der Vermieter muss dessen Eigentum zwar archivieren, kann es jedoch entweder verwerten/einlagern - Restrisiko besteht insoweit immer. Dann könnte ein SChadensersatzanspruch gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Jedenfalls gilt: Jemand muss sich um die Wohnung kümmer, die Miete bezahlen und sollte dem Vermieter / Nachbarn anzeigen, dass der Whgs-Inhaber, also Ihr Freund vorübergehend nicht da ist. WEnn keine Familie da ist, besuchen Sie Ihren Freund im Gefängnis, lassen Sie sich eine Vollmacht geben und kümmern Sie sich dann um dessen Hab und Gut ! Mit freundlichen Grüßen M.Körfgen Rechtsanwalt*Körfgen, Marco
PLZ: 41065
Tel.: 02161 815 930
22.10.2011
12:03:28
JA*überwiegend*JAInhaftierte haben einen Anspruch auf Hilfe. Sprechen Sie mit einem Strafverteidiger, der kennt sich aus.*Schönewerk, Ursula
PLZ: 50259
Tel.: 02238 67 08
21.10.2011
14:50:18
NEIN*      -JAUm eine Einschätzung abgeben zu können, sind weitere Informationen notwendig. Gerne können Sie sich mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Ariane Hansen Rechtsanwältin*Hansen, Ariane
PLZ: 40699
Tel.: 0211 253 480
21.10.2011
11:55:13

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.