Fall: Begutachtung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
2008 AU,2010 erneuter Au,OP Schultereckgelenk.Antrag Erwerbsunfähigkeitsrente.Extra Hinweis BG-Arzt:Keine Experiemente.Untersuchung LVA.Trotz Hinweis werde ich komplett untersuchtErst beim Weinen aufgrund der mir zugefügten Schmerzen werde ich in Ruhe gelassen.Mitteilung an BG-Chefarzt.Tip von ihm:Anzeige erstatten wegen Körperverletzung.Seit der Untersuchung wieder sehr starke Schmerzen(Rücken,Kopf,Hüfte,Schulter sowieso)Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten?

PLZ: 261..

Pseudonym: frerü

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 1. September 2011

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JADie von Ihnen getätigten Angaben sind zu unvollständig, um beurteilen zu können, ob ein Klage Aussicht auf Erfolg besitzt oder nicht. Einerseits wird bei der Inanspruchnahme einer ärtzlichen Behandlung auch gleichzeitig das Einverständnis in eine möglicherweise damit verbundene Körperverletzung erteilt. Andererseits gibt es dafür Grenzen, die der Arzt nicht ohne zu Fragen überschreiten darf. Wenn Ihnen aufgrund der Untersuchung nachweisbar ein Körperschaden entstanden ist, sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.*Wiesel, Jesko
PLZ: 26384
Tel.: 04421 983 280
22.08.2011
10:33:22
JA*überwiegend*JA Winkler, Lutz
PLZ: 26603
Tel.: 04941 96 71 96
19.08.2011
12:35:09
JA*überwiegend*JAHandlung des Arztes der LVA könnte eine Körperverletzung darstellen. Ggf. kommen Schmerzensgeldansprüche in Betracht. Genaue Abschätzung anhand der vorliegenden Angaben nicht möglich.*Nolting, Thomas
PLZ: 26689
Tel.: 04489942582
19.08.2011
12:46:53
JA*überwiegend*JAVorliegend ist (unabhängig von der Einwilligung in die Untersuchung)entscheidend, ob durch die Untersuchung nachweisbar Schmerzen/Verletzungen/Folgeschäden eingetreten sind. Dieses ist ohne weitere Informationen nicht abschließend zu beurteilen, wovon die Erfolgsaussichten maßgeblich abhängen. Dieses sollte ebenso wie das weitere Vorgehen (Einsicht in die Patientenakte? Strafanzeige? Schmerzensgeld-Forderung? Schlichtungsverfahren?) ggf. mit einem Anwalt erörtert werden.*Müller, Joachim
PLZ: 26603
Tel.: 049414181
22.08.2011
17:52:30

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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