Fall: MoBbing
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Meine Nachbarin Terrorisiert mich seit Monaten. Sie verbreitet Lügen über mich in der Nachbarschaft,klingelt mich Nachts aus dem Bett weil angeblich der Fernseher zu laut sei. Die von ihr gerufene Polizei konnte nie etwas bemängeln und hat ihr auch schon einen Rüffel erteilt. Ich habe eine Anzeige erstattet,aber sie macht weiter. Ich möchte nun eine Gerichtliche einstweilige Verfügung erwirken. Habe ich Erfolgsaussichten ?
PLZ: 190..
Pseudonym: Lot56
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 13. September 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | kostendeckend* | JA | Gegen die Verbreitung unwahrer Behauptungen kann natürlich vorgegangen werden.Für eine einstweilige Verfügung muss die Tatsache, dass ihre Nachbarin unwahre Behauptungen über Sie verbreitet zunächst glaubhaft gemacht werden, im weiteren Verfahren evtl. bewiesen werden. Ob die entsprechenden Mittel zur Glaubhaftmachung bzw. Beweis vorliegen, sollte im gespräch mit einem Anwalt unter Vorlage aller zur Verfügung stehenden Unterlagen geklärt werden.* | Hofreiter, Andreas PLZ: 81677 Tel.: 08992791884 | 05.09.2011 10:12:45 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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