Fall: Verleumdung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: In einem Schadensfall bekam ich einen Brief von der Versicherung des Schädigers mit dem Hinweis, dass ich den Versicherungskunden per SMS mehrfach bedroht hätte. Dies ist einfach nachweisbar und nicht der Fall. Macht eine Anzeige oder Klage Sinn ?

PLZ: 806..

Pseudonym: Dachshund

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 27. Januar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAAngeblich sichere Beweislage. Endgültige Einschätzung erst nach genauer Fallprüfung möglich. Möglichkeiten: 1) Strafanzeige 2) Einstweilige Ver- fügung und Unter- lassungsklage*Pflugmacher, Dieter
PLZ: 81541
Tel.: 089 6 91 12 51
14.01.2012
15:28:31
NEIN*      -JAEine solche Anzeige wird in der Regel wegen des Mangels an öffentlichem Interesse eingestellt. Sinvoller könnte jedoch ein zivilrechtliches Vorgehen im Wegen einer Unterlassungsverfügung sein. Zu einer detailierten Bewertung wäre Kenntnis des Versicherungsschreibens erforderlich.*Hofreiter, Andreas
PLZ: 81677
Tel.: 089 92 79 18 84
14.01.2012
18:35:21

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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