Fall: Auto wurde abgeschleppt
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Ich parkte auf einem Seitenstreifen, der für das Parken vorgegeben war. In der Mittagspause wollte ich aus dem Auto was holen und es war nicht mehr da. Ich rief bei der Polizei an und fragte nach, ob mit meiner Autonummer, ein Auto abgeschleppt wurde. Da wurde es verneint und ich sagte, dann muß es gestohlen sein. Nach Beschreibung des Autos, sagte er, wir haben so ein Auto abgeschleppt, aber im Autokennzeichen war was anderes vermerkt. Schließlich sagte mir der Polizist, wo das Auto steht und ich holte es mir und die Kosten für das Abschleppen werden mir gesondert in Rechnung gestellt, weil ich angeblich in einer Grundstückseinfahrt gestanden haben soll. Das war im April und nun geht die Post zwischen mir und der Polizei hin und her. Ich hatte dann immer Widerspruch eingelegt und auch Akteneinsicht erhalten und dort wurden mir 3 Fotos mit der Grundstückseinfahrt vorgelegt und da wo angeblich mein Auto gestanden haben soll, war nur ein Kreuz als Kennzeichnung. Ich bin dann bei meiner Aussage geblieben und ende Juli kam wieder ein Bußgeldbescheid mit 15 € für die Ordnungswidrigkeit des Falschparkens zzgl. Gebühren usw. und dann war es schon 38,50 €. Darauf habe ich wieder ein Widerspruch getätigt, da ich nicht dort geparkt habe und man ja auch kein Beweisfoto von meinem Auto hat. Mir wurde nun gesagt, dass es jetzt eventuell vor Gericht geht und da bekommt man in solchen Fällen eh nicht recht und teuer wird es dann für mich auch noch. Ich sollte lieber die Gebühren und die Abschleppkosten zahlen. Meinen Sie, ich habe vor Gericht eine Chance?
Vielen Dank
PLZ: 158..
Pseudonym: webster
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 29. August 2011
| Alle Bewertungen: |
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Nehmen Sie einen Termin wsahr. Mit freundlichen Grüßen Schön Rechtsanwältin* | Schön, Antje PLZ: 03046 Tel.: 0355 494 552 0 | 19.08.2011 10:47:22 |
| JA* | überwiegend* | JA | schwierige Rechtsmaterie* | Geßler, Ralf PLZ: 03172 Tel.: 03561 54 86 76 | 17.08.2011 08:51:11 |
| NEIN* | - | JA | Hallo webster, wenn Sie keine RSV haben, sage ich Ihnen ehrlich, dass die RA-Kosten im Ordnungswidirigkeitenverfahren in keinem Verhältnis zur angekündigten Geldbuße stehen würden. Die Kosten des Abschleppens werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt und unterliegen einem gesonderten Verwaltungsrechtsverfahren.In diesem sollten Sie auf jeden Fall all Ihre Argument nochmal vortragen. Mit freundlichen Grüßen Katrin Zink* | Zink, Katrin PLZ: 10247 Tel.: 030 46 79 31 50 | 17.08.2011 10:24:55 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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