Fall: Mobiltelefon im Straßenverkehr
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ein Polizist in Uniform, jedoch im Privatauto, hat mich angehalten, weil er meinte, ich hätte mit dem Handy telefoniert. Er sagte, er sei auf dem Weg zur Arbeit und würde "genau jetzt" den Dienst antreten. Einen Dienstausweis hatte er dabei. Ich teilte ihm vor Ort mit, er habe sie geirrt. Ich habe weder telefoniert, noch ein Handy in der Hand gehalten. Gleiches notierte ich auf dem Anhörungsbogen, der später kam, und wies den Vorwurf zurück. Nun liegt mir ein Bußgeldbescheid vor. Und da ich zwei Punkte in Flensburg wegen erhöhter Geschwindigkeit habe, wollen sie ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von 80,- EUR + Gebühren und Auslagen haben. Zudem heißt es, meine Angaben werden durch Feststellungen der Polizeibeamten (!?) widerlegt.
PLZ: 305..
Pseudonym: Müllermilch
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 23. Juli 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Grundsätzlich kann jedermann Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen, also auch ein Polizeibeamter in Zivil. Sofern der Beamte in dem Verfahren als Zeuge zur Verfügung steht und sie die Tat bestreiten, steht Aussage gegen Aussage und im Zweifel wird für sie entschieden. Die Verdoppelung der Geldbuße wegen einer Voreintragung erscheint überzogen, gegen den Bescheid sollte vorgegangen werden!* | Haberkamm, Joß PLZ: 30159 Tel.: 0511383930 | 12.07.2011 07:56:24 |
| JA* | überwiegend* | JA | Zunächst ist die Ermittlungsakte einzusehen, um die genaue Schilderung der Beobachtungen des Polizisten zu erhalten, um dann mit dem Betroffenen eine Strategie zu erarbeiten.* | Niemeyer, Volkhard PLZ: 30926 Tel.: 0511401041 | 11.07.2011 16:18:43 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es sollte auf jeden Fall rechtzeitig Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden, so dass es zu einer Hauptverhand- lung vor dem Amtsgericht kommt. In dieser wird der Beamte als Zeuge vernommen. Er wird dann auch konkrete Angaben zu der angeblichen Handynutzung machen müssen. Durch die richtige Frage-bzw. Vernehmungstechnik bestehen gute Chancen, dass der Zeuge den Vorwurf letztlich nicht mehr bestätigen kann. Dies sollte allerdings einem erfahrenen verteidiger überlassen werden.* | Krull, Stefan PLZ: 31139 Tel.: 05121 288 704 | 11.07.2011 15:28:35 |
| JA* | überwiegend* | JA | Grundsätzlich wird den Auskünften eines Beamten bei den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden mehr Glauben geschenkt als den Angaben des Betroffenen Dennoch sind sie häufig angreifbar.* | Hinners, Lars PLZ: 31655 Tel.: 05721 820 203 5 | 12.07.2011 13:52:14 |
| JA* | überwiegend* | JA | Dreier, Carsten PLZ: 44135 Tel.: 023158 96 99 73 | 13.07.2011 19:56:10 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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