Fall: Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich war in einen Verkehrsunfall verwickelt. Polizei hat aufgenommen, vom Unfallgegner Bußgeld kassiert und mich (nur) auf meine Sorgfaltspflicht hingewiesen. Details: Zweispurige Fahrbahn. Ich auf linker Spur. Unfallgegner auf rechter Spur etwas vor mir. Er sieht auf gegenüberliegender Straßenseite einen Parkplatz und zieht quer wendend über meine Fahrspur und die durchgezogenen Linien zur Gegenfahrbahn. Ich bremse, aber komme nicht rechtzeitig zum stehen. Frage: Ist damit zu rechnen, dass der Unfallgegner Erfolg haben könnte, mir eine Mit-/Teilschuld z.B. wegen Fahrlässigkeit anzulasten ? Sollte ich mich vorsorglich schon beim Rechtschutz melden und einen Anwalt einbinden ?

PLZ: 635..

Pseudonym: ullahicke

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 27. August 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINAbwarten, Teilschuld nicht anzunehmen*Kohl, Christian
PLZ: 63739
Tel.: 06021929110
26.08.2010
08:44:30
JA*absolut*JA Jungwirth, Thomas
PLZ: 63179
Tel.: 06104 98 48 30
26.08.2010
09:18:31
JA*überwiegend*JA Dupuis, Matthias
PLZ: 63075
Tel.: 069 83 00 49 38
27.08.2010
21:24:59
JA*absolut*JAWenn der geschilderte Sachverhalt so bewiesen werden kann oder unstreitug ist, liegt die alleinige Schuld bei dem Unfallgegner.*Röder, Manfred
PLZ: 63065
Tel.: 06980888
26.08.2010
09:55:32
JA*absolut*JAAufgrund der Sachverhaltsschilderung keine Mitschuld Mehrere Beteiligte (Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrer, ggf. abweichender Halter) Ermittlung der eigenen Schadenshöhe durch Sachverständigen Regulierung des eigenen Schadens durch den Anwalt, mgl. Sach- und Personenschaden*Baxevanis, Alexios
PLZ: 60487
Tel.: 069 46 09 68 89 0
26.08.2010
12:15:46
JA*absolut*JAMeine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr kann nicht auf Fälle ausgedehnt werden, wo man überhaupt nicht wenden darf. Dies war hier auch die Gegebenheit der Fall.*Oberstebrink-Bockholt, Günter
PLZ: 61250
Tel.: (06081)30 33
27.08.2010
16:43:52
NEIN*      -JAGrds. muss von jedem Verkehrsteilnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewahrt werden. Hat der Gegner geblinkt. Haben Sie ihn rechtzeitig gesehen, aber zu spät gehandelt? Sind Sie mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren? Aber bei pplötzlichem Wenden von der rechten einer zweispurigen Fahrbahn auf die Gegenfahrbahn und Überqueren einer durchgezogenen Linie ist von einem alleinigen Verschulden Ihres Unfallgegners auszugehen.*Ewen, Caroline
PLZ: 64283
Tel.: (06151)9 81 49 30
26.08.2010
12:11:20
NEIN*      -NEINAbwehr von Schadenersatzansprüchen ist ausschließlich Sache der eigenen Haftpflichtversicherung.*Dieter Gilöb
PLZ: 64297
Tel.: 06151595922
26.08.2010
13:56:58
JA*absolut*JASachlage ist eindeutig!!!*Stock, Norbert
PLZ: 97896
Tel.: 09375 92 89 99
26.08.2010
11:55:51
JA*überwiegend*JAStichwort: Betriebsgefahr grundsätzlich haften Sie bei einem Unfall mit 25 % - 30 % es sei denn, Sie können nachweisen dass der Unfall für sie ein unabwendbares Ereignis darstellte.*Pons, Harald-Richard
PLZ: 64546
Tel.: 06105 30 85 32
26.08.2010
09:02:01

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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