Fall: Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Ich war in einen Verkehrsunfall verwickelt. Polizei hat aufgenommen, vom Unfallgegner Bußgeld kassiert und mich (nur) auf meine Sorgfaltspflicht hingewiesen. Details: Zweispurige Fahrbahn. Ich auf linker Spur. Unfallgegner auf rechter Spur etwas vor mir. Er sieht auf gegenüberliegender Straßenseite einen Parkplatz und zieht quer wendend über meine Fahrspur und die durchgezogenen Linien zur Gegenfahrbahn. Ich bremse, aber komme nicht rechtzeitig zum stehen.
Frage:
Ist damit zu rechnen, dass der Unfallgegner Erfolg haben könnte, mir eine Mit-/Teilschuld z.B. wegen Fahrlässigkeit anzulasten ? Sollte ich mich vorsorglich schon beim Rechtschutz melden und einen Anwalt einbinden ?
PLZ: 635..
Pseudonym: ullahicke
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 27. August 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | NEIN | Abwarten, Teilschuld nicht anzunehmen* | Kohl, Christian PLZ: 63739 Tel.: 06021929110 | 26.08.2010 08:44:30 |
| JA* | absolut* | JA | Jungwirth, Thomas PLZ: 63179 Tel.: 06104 98 48 30 | 26.08.2010 09:18:31 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Dupuis, Matthias PLZ: 63075 Tel.: 069 83 00 49 38 | 27.08.2010 21:24:59 | |
| JA* | absolut* | JA | Wenn der geschilderte Sachverhalt so bewiesen werden kann oder unstreitug ist, liegt die alleinige Schuld bei dem Unfallgegner.* | Röder, Manfred PLZ: 63065 Tel.: 06980888 | 26.08.2010 09:55:32 |
| JA* | absolut* | JA | Aufgrund der Sachverhaltsschilderung keine Mitschuld Mehrere Beteiligte (Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrer, ggf. abweichender Halter) Ermittlung der eigenen Schadenshöhe durch Sachverständigen Regulierung des eigenen Schadens durch den Anwalt, mgl. Sach- und Personenschaden* | Baxevanis, Alexios PLZ: 60487 Tel.: 069 46 09 68 89 0 | 26.08.2010 12:15:46 |
| JA* | absolut* | JA | Meine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr kann nicht auf Fälle ausgedehnt werden, wo man überhaupt nicht wenden darf. Dies war hier auch die Gegebenheit der Fall.* | Oberstebrink-Bockholt, Günter PLZ: 61250 Tel.: (06081)30 33 | 27.08.2010 16:43:52 |
| NEIN* | - | JA | Grds. muss von jedem Verkehrsteilnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewahrt werden. Hat der Gegner geblinkt. Haben Sie ihn rechtzeitig gesehen, aber zu spät gehandelt? Sind Sie mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren? Aber bei pplötzlichem Wenden von der rechten einer zweispurigen Fahrbahn auf die Gegenfahrbahn und Überqueren einer durchgezogenen Linie ist von einem alleinigen Verschulden Ihres Unfallgegners auszugehen.* | Ewen, Caroline PLZ: 64283 Tel.: (06151)9 81 49 30 | 26.08.2010 12:11:20 |
| NEIN* | - | NEIN | Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist ausschließlich Sache der eigenen Haftpflichtversicherung.* | Dieter Gilöb PLZ: 64297 Tel.: 06151595922 | 26.08.2010 13:56:58 |
| JA* | absolut* | JA | Sachlage ist eindeutig!!!* | Stock, Norbert PLZ: 97896 Tel.: 09375 92 89 99 | 26.08.2010 11:55:51 |
| JA* | überwiegend* | JA | Stichwort: Betriebsgefahr grundsätzlich haften Sie bei einem Unfall mit 25 % - 30 % es sei denn, Sie können nachweisen dass der Unfall für sie ein unabwendbares Ereignis darstellte.* | Pons, Harald-Richard PLZ: 64546 Tel.: 06105 30 85 32 | 26.08.2010 09:02:01 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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