Fall: Während Probezeit mehere Verstöße und MPU nochmals Rot-verst
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Hallo Zusammen,
ich habe ein (kleines) Problem.
Ich habe Sep. 2007 meinen Führerschein gemacht.
Kurz drauf wurde ich mit abgefahrenen Reifen und telefonieren am Steuer erwischt.
Kurz darauf bin ich mit 1,25 Promille Auto gefahren und wurde auch ertappt.
Dafür musste ich keine MPU machen, da ich unter 1,3 Promille war.
Mir wurde ein Fahrverbot i.h.v 9 Monaten auferlegt was aber auf 6 Monate verkürzt wurde.
Leider wurde ich letztes Jahr im Oktober wegen zu schnellem fahren auf der Autobahn erwischt (39 km/h zu schnell).
Das erwirtschaftete mir 3 Punkte und eine MPU.
Die MPU habe ich dieses Jahr im Juni erfolgreich abgelegt.
Lt. meiner Rechnung bin ich noch bis März 2012 in der Probezeit.
Ich habe von einer Freundin gehört die bei einem Rechtsanwalt arbeitet, das wir alles Mögliche tun können (hinauszögern durch Einspruch & Terminverschiebungen usw) damit das Bußgeldbescheid nach März 2012 kommt und ich somit nicht mehr in der Probezeit bin.
Wenn ich 1 Monat Fahrverbot bekommen würde, währe das überbrückbar.
Eine MPU will ich nicht nochmal machen.
Was kann ich tun?
Wie wird sich nun meine Rotlich- Missachtung für mich auswirken?
Danke schonmal für eure Nachrichten!
PLZ: 751..
Pseudonym: arzuro
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 12. Dezember 2011
| Alle Bewertungen: |
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Problematisch ist vorliegend, dass man zwar die Rechtskraft hinauszögern kann, dies wird aber sich nicht auswirken für eine eventuelle Punktetilgung oder aber für die Folgen eines Verstosses einer noch eventuell laufenden Probezeit. Grundsätzlich dauert die Probezeit 2 Jahre. Diese kann verlängert werden. In Ihrem Fall müßten alle Daten überprüft werden und dann müßte anhand der konkreten Zahlen eine Entscheidung getroffen werden. Auch müßte wegen des Rotlichtverstosses Akteneinsicht genommen werden, vielleicht stellt sich heraus, dass der Vorwurf haltlos ist.* | Matthias Schaubel PLZ: 75172 Tel.: 072311544770 | 08.12.2011 09:28:56 |
| JA* | überwiegend* | JA | Sehr geehrter Fragesteller, wegen der räumlichen Nähe Ihres Wohnortes wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung an meine Kanzlei weitergeleitet. Leider geben Sie nicht an, wann genau der Rotlichtverstoß sich ereignet hat, ob hierzu bereits ein Bußgeldbescheid oder nur ein Anhörungsbogen vorliegt und ob auf einem etwaigen Lichtbild die Fahrereigenschaft eindeutig zu erkennen ist. Eine abschließende Einschätzung der Erfolgsaussichten kann ich daher noch nicht abgeben, empfehle aber in jedem Fall, möglichst frühzeitig gegenüber der Behörde durch einen Anwalt - wir übernehmen dies bei Bedarf gerne für Sie - Akteneinsicht zu beantragen und gegen einen Bußgeldbescheid auch Einspruch einzulegen. Insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein sollte, kommen auf Sie dann auch keine wesentlichen Kosten zu, so dass die Vorteile der Verzögerung und etwaiger Einwendungen gegen den Vorwurf deutlich überwiegen. Der Vorschlag Ihrer Bekannten, hier verzögernd tätig zu werden, dürfte in jedem Fall richtig sein. Wünschen Sie eine genauere Prüfung, reichen Sie bitte die maßgeblichen Unterlagen, insbesondere den Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid hierher ein und vereinbaren gerne einen Besprechungstermin. Mit freundlichen Grüßen - Renner - Rechtsanwalt ========================================================= Michael Renner Hauptstrasse 65 D-75223 Niefern-Öschelbronn Festnetz: +49 (0)7233 9603-0 FAX: +49 (0)7233 9603-20 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Reinhold-Frank-Str. 72 D-76133 Karlsruhe Umsatzsteueridentifikationsnummer: 41066 / 62194 * | Renner, Michael PLZ: 75223 Tel.: 07233 960 30 | 08.12.2011 07:54:44 |
| NEIN* | - | JA | Stucky, Werner PLZ: 76327 Tel.: 07240 942 160 | 08.12.2011 12:59:24 | |
| NEIN* | - | JA | Angaben sind etwas verwirrend* | Stucky, Werner PLZ: 76327 Tel.: 07240942 160 | 08.12.2011 13:00:36 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Es kommt darauf an, ob die Messung beim Rotlichtverstoss korrekt war, um dies überprüfen zu könne ist es notwendig die Akten anzufordern und diesee eventuell durch einen Sachverständigen auswerten zu lassen.* | Scholz, Michael PLZ: 76532 Tel.: 07221 3 02 17 0 | 08.12.2011 09:15:20 |
| NEIN* | - | JA | Der Kunde wirft zahlreiche Begriffe durcheinander und hat keine Kenntnis der FeV oder der Tilgungsfristen, des Tattagsprizips und der Überliegefrist. Er differenziert nicht einmal zwischen Nebenstrafen und Maßregeln der Sicherung und Besserung. Ohne weitere Info`s ist sein Fall nicht zu klären.* | Winter, Michael PLZ: 70806 Tel.: 07154 801 788 | 08.12.2011 07:57:24 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Wir sollten die Angelegenheit auf jeden Fall persönlich besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Mit freundlichen Grüßen Pfenning Rechtsanwalt* | Pfenning, Robert PLZ: 70182 Tel.: 0711 2 36 42 91 | 12.12.2011 16:25:39 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Wir sollten die Angelegenheit auf jeden Fall persönlich besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Mit freundlichen Grüßen Pfenning Rechtsanwalt* | Pfenning, Robert PLZ: 70182 Tel.: 0711 2 36 42 91 | 12.12.2011 16:25:37 |
| JA* | überwiegend* | JA | Mit der Behörde läßt sich u.U. ein deal vereinbaren. Kommt auf Ihre Verhältnisse, berufliche Situation etc. an.* | Fülleborn, Sandra PLZ: 68753 Tel.: 07254 740 140 | 08.12.2011 10:04:18 |
| NEIN* | - | JA | das vorgehen und dessen rechtlichen auswirkungen sind zu besprechen.* | Martus, Hubert PLZ: 68753 Tel.: 07254 7 30 31 | 08.12.2011 07:46:36 |
| NEIN* | - | JA | das vorgehen und dessen rechtliche auswirkungen sind zu besprechen.* | Martus, Hubert PLZ: 68753 Tel.: 072547 30 31 | 08.12.2011 07:47:02 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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