Fall: Während Probezeit mehere Verstöße und MPU nochmals Rot-verst


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Hallo Zusammen, ich habe ein (kleines) Problem. Ich habe Sep. 2007 meinen Führerschein gemacht. Kurz drauf wurde ich mit abgefahrenen Reifen und telefonieren am Steuer erwischt. Kurz darauf bin ich mit 1,25 Promille Auto gefahren und wurde auch ertappt. Dafür musste ich keine MPU machen, da ich unter 1,3 Promille war. Mir wurde ein Fahrverbot i.h.v 9 Monaten auferlegt was aber auf 6 Monate verkürzt wurde. Leider wurde ich letztes Jahr im Oktober wegen zu schnellem fahren auf der Autobahn erwischt (39 km/h zu schnell). Das erwirtschaftete mir 3 Punkte und eine MPU. Die MPU habe ich dieses Jahr im Juni erfolgreich abgelegt. Lt. meiner Rechnung bin ich noch bis März 2012 in der Probezeit. Ich habe von einer Freundin gehört die bei einem Rechtsanwalt arbeitet, das wir alles Mögliche tun können (hinauszögern durch Einspruch & Terminverschiebungen usw) damit das Bußgeldbescheid nach März 2012 kommt und ich somit nicht mehr in der Probezeit bin. Wenn ich 1 Monat Fahrverbot bekommen würde, währe das überbrückbar. Eine MPU will ich nicht nochmal machen. Was kann ich tun? Wie wird sich nun meine Rotlich- Missachtung für mich auswirken? Danke schonmal für eure Nachrichten!

PLZ: 751..

Pseudonym: arzuro

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 12. Dezember 2011

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Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAProblematisch ist vorliegend, dass man zwar die Rechtskraft hinauszögern kann, dies wird aber sich nicht auswirken für eine eventuelle Punktetilgung oder aber für die Folgen eines Verstosses einer noch eventuell laufenden Probezeit. Grundsätzlich dauert die Probezeit 2 Jahre. Diese kann verlängert werden. In Ihrem Fall müßten alle Daten überprüft werden und dann müßte anhand der konkreten Zahlen eine Entscheidung getroffen werden. Auch müßte wegen des Rotlichtverstosses Akteneinsicht genommen werden, vielleicht stellt sich heraus, dass der Vorwurf haltlos ist.*Matthias Schaubel
PLZ: 75172
Tel.: 072311544770
08.12.2011
09:28:56
JA*überwiegend*JASehr geehrter Fragesteller, wegen der räumlichen Nähe Ihres Wohnortes wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung an meine Kanzlei weitergeleitet. Leider geben Sie nicht an, wann genau der Rotlichtverstoß sich ereignet hat, ob hierzu bereits ein Bußgeldbescheid oder nur ein Anhörungsbogen vorliegt und ob auf einem etwaigen Lichtbild die Fahrereigenschaft eindeutig zu erkennen ist. Eine abschließende Einschätzung der Erfolgsaussichten kann ich daher noch nicht abgeben, empfehle aber in jedem Fall, möglichst frühzeitig gegenüber der Behörde durch einen Anwalt - wir übernehmen dies bei Bedarf gerne für Sie - Akteneinsicht zu beantragen und gegen einen Bußgeldbescheid auch Einspruch einzulegen. Insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein sollte, kommen auf Sie dann auch keine wesentlichen Kosten zu, so dass die Vorteile der Verzögerung und etwaiger Einwendungen gegen den Vorwurf deutlich überwiegen. Der Vorschlag Ihrer Bekannten, hier verzögernd tätig zu werden, dürfte in jedem Fall richtig sein. Wünschen Sie eine genauere Prüfung, reichen Sie bitte die maßgeblichen Unterlagen, insbesondere den Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid hierher ein und vereinbaren gerne einen Besprechungstermin. Mit freundlichen Grüßen - Renner - Rechtsanwalt ========================================================= Michael Renner Hauptstrasse 65 D-75223 Niefern-Öschelbronn Festnetz: +49 (0)7233 9603-0 FAX: +49 (0)7233 9603-20 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Reinhold-Frank-Str. 72 D-76133 Karlsruhe Umsatzsteueridentifikationsnummer: 41066 / 62194 *Renner, Michael
PLZ: 75223
Tel.: 07233 960 30
08.12.2011
07:54:44
NEIN*      -JA Stucky, Werner
PLZ: 76327
Tel.: 07240 942 160
08.12.2011
12:59:24
NEIN*      -JAAngaben sind etwas verwirrend*Stucky, Werner
PLZ: 76327
Tel.: 07240942 160
08.12.2011
13:00:36
JA*kostendeckend*JAEs kommt darauf an, ob die Messung beim Rotlichtverstoss korrekt war, um dies überprüfen zu könne ist es notwendig die Akten anzufordern und diesee eventuell durch einen Sachverständigen auswerten zu lassen.*Scholz, Michael
PLZ: 76532
Tel.: 07221 3 02 17 0
08.12.2011
09:15:20
NEIN*      -JADer Kunde wirft zahlreiche Begriffe durcheinander und hat keine Kenntnis der FeV oder der Tilgungsfristen, des Tattagsprizips und der Überliegefrist. Er differenziert nicht einmal zwischen Nebenstrafen und Maßregeln der Sicherung und Besserung. Ohne weitere Info`s ist sein Fall nicht zu klären.*Winter, Michael
PLZ: 70806
Tel.: 07154 801 788
08.12.2011
07:57:24
JA*kostendeckend*JAWir sollten die Angelegenheit auf jeden Fall persönlich besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Mit freundlichen Grüßen Pfenning Rechtsanwalt*Pfenning, Robert
PLZ: 70182
Tel.: 0711 2 36 42 91
12.12.2011
16:25:39
JA*kostendeckend*JAWir sollten die Angelegenheit auf jeden Fall persönlich besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Mit freundlichen Grüßen Pfenning Rechtsanwalt*Pfenning, Robert
PLZ: 70182
Tel.: 0711 2 36 42 91
12.12.2011
16:25:37
JA*überwiegend*JAMit der Behörde läßt sich u.U. ein deal vereinbaren. Kommt auf Ihre Verhältnisse, berufliche Situation etc. an.*Fülleborn, Sandra
PLZ: 68753
Tel.: 07254 740 140
08.12.2011
10:04:18
NEIN*      -JAdas vorgehen und dessen rechtlichen auswirkungen sind zu besprechen.*Martus, Hubert
PLZ: 68753
Tel.: 07254 7 30 31
08.12.2011
07:46:36
NEIN*      -JAdas vorgehen und dessen rechtliche auswirkungen sind zu besprechen.*Martus, Hubert
PLZ: 68753
Tel.: 072547 30 31
08.12.2011
07:47:02

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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