Fall: Punkte in Flensburg


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: ich bin ein selbstständiger Kraftfahrer. Im letzten Oktober war ich in eine "Auseinandersetzung" im Strassenverkehr verwickelt, wobei gegen mich eine Strafanzeige erhoben wurde: Beleidigung gemäss §185 StGB, Überholen des nachfolgenden Verkehrs gemäss dem §§ 5 , 49 STVO, 24 StVG, 29 Bkat, 19 OWIG. Ich war mit dieser Anzeige nicht einverstanden und habe als Stellungnahme geantwortet, dass ich diese Straftat nicht begangen habe und mit der Anschuldigung nicht einverstanden bin. Troztdem wurde gegen mich ein rechtskräftiger Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft erlassen. In diesem Brief hat mir die Staatsanwaltschaft einen Einspruch angeboten, jedoch gedroht, dass wenn es zur Hauptverhandlung kommt, die Gefahr besteht, dass das Gericht die Fahrerlaubnis einziehen kann. Für mich als Selbständiger LKW Fahrer wäre der Einzug meines Fuehrerscheins eine Katastrophe, deshalb wollte ich dieses Risiko nicht eingehen und habe mich entschieden die Strafe von 500 EUR zu bezahlen auch wenn ich mit der Anzeige nicht einverstanden war. Jetzt kam aber letzte Woche ein Brief aus Flensburg und ich wurde informiert, dass ich aufgrund dieser Anzeige nun 5 Punkte bekommen habe. Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn es wurde in keinem der Briefe jemals erwähnt, dass ich 5 Punkte für dieses Vergehen bekomme. Hätte ich dass gewusst, dann hätte ich auf alle Faelle einen Einspruch eingelegt. Jetzt ist meine Frage, ob man denn gegen diese 5 Punkte Einspruch legen kann, denn es wurde mir zu keinem Zeitpunkt offen gelegt, dass ich 5 Punkte für dieses Vergehen bekomme? Ich wäre Ihnen für einen rechtlichen Ratschlag sehr dankbar.

PLZ: 977..

Pseudonym: Trucker

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 23. Mai 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINÜber die Punktefolge muss nicht aufgeklärt werden, isolierte Anfechtung ist nicht möglich. Das nächste Mal: Vorher zum Anwalt!*Wandt, Marc N.
PLZ: 58239
Tel.: 0230420060
12.05.2011
13:30:24

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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