Fall: verkehrsordnungswidrigkeit
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: ich soll während der fahrt im pkw telefoniert haben habe dies aber nicht getan , weiter behaupten die beamten aussagen die ich nicht gettigt habe. habe den anhörungsbogen zurück geschickt aber hat nichts gennützt
PLZ: 465..
Pseudonym: shooki00
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 30. Juni 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Sehr geehrter Fragesteller, zu den Erfolgsaussichten kann ohne Akteneinsicht des Anwalts keine belastbare Aussage getroffen werden. Leider lässt sich diese Variante oben nicht anklicken. Generell gilt, dass Ihnen der Handyverstoß nachgewiesen werden muss. Als Nachweis kann die Aussage der Polizisten herangezogen werden, erfahrungsgemäß räumen die Gerichte den Aussagen von Polizisten eine hohe Glaubwürdigkeit ein, was allerdings nicht heißt, dass die "Anfechtung" einer solchen Aussage stets erfolglos bliebe. Hier kommt es sehr auf die konkreten Umstände an. Zeugen (z.B. Beifahrer) würden die Erolgsaussichten natürlich positiv beeinflussen. Sie sollten sich kurzfristig mit einem Anwalt in Verbindung setzen. MfG, RA Brückner, Moers* | Brückner, Daniel PLZ: 47441 Tel.: 02841 916 471 1 | 17.06.2011 14:12:35 |
| JA* | überwiegend* | JA | Rechttschutzversicherung?* | Ricken, Stephan PLZ: 46286 Tel.: 02369 42 90 | 17.06.2011 14:26:05 |
| JA* | überwiegend* | JA | Zunächst die Frage, ist schon ein Bußgeldbescheid ergangen? Dann Einspruchsfrist von 14 Tagen beachten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten ist das Kostenrisiko weitaus höher, als das zu erwartende Bußgeld. Die Tatfrage wird sich wahrscheinlich erst durch Zeugenvernehmung der Polizisten und Gegenüberstellung zur eigenen Aussage klären lassen.* | Baier, Georg PLZ: 45966 Tel.: 02043 401 515 | 17.06.2011 14:51:34 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Mit Rechtsschutzversicherung sollte gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden. Einspruchsfrist beachten!* | Schürmann, Martina PLZ: 45131 Tel.: 0201 75 99 91 71 | 17.06.2011 13:39:53 |
| NEIN* | - | JA | Meist nützt die Rückantwort nichts. Ohne Rechtsschutzversicherung kann es teuer werden, ohne dass die Aussichten derzeit beurteilbar sind.* | Christian Hoffs PLZ: 45881 Tel.: 02093614610 | 19.06.2011 10:27:26 |
| NEIN* | - | NEIN | vermutlich Aussagen von zwei Beamten und deren Aussagebonus, daher keine guten Aussichten, es reicht ja schon das in der Hand halten.* | Mühlenbäumer, Helmut PLZ: 47533 Tel.: 02821 89 15 20 | 17.06.2011 16:35:27 |
| JA* | überwiegend* | JA | Regelbuße: 40 ? + 1 Punkt. Entscheidend wird die Beweissituation sein. Das wird sich nur in einem Beratungsgespräch klären lassen.* | Dr. Schaub, Achim PLZ: 45701 Tel.: 0209165880 | 17.06.2011 14:17:57 |
| JA* | absolut* | JA | Die Angaben des Fragestellers vorausgesetzt, hat die Owi nicht begangen und wird gewinnen. Für eine genaue Prognose ist es jedoch notwendig über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Erst dann kann der Fall abschließend beurteilt werden.* | Brink, Marcus PLZ: 42119 Tel.: 0202 695 627 1 | 17.06.2011 17:28:12 |
| JA* | überwiegend* | JA | Nur ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, aus der weitere Einzelheiten des Falles hervorgehen. Haben Sie Zeugen? Wissen Sie, wie der Eindruck entstehen konnte, dass Sie telefoniert haben sollen?* | Wallhöfer, Foelke PLZ: 58256 Tel.: 02333833388 | 22.06.2011 10:14:29 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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