Fall: verkehrsordnungswidrigkeit


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: ich soll während der fahrt im pkw telefoniert haben habe dies aber nicht getan , weiter behaupten die beamten aussagen die ich nicht gettigt habe. habe den anhörungsbogen zurück geschickt aber hat nichts gennützt

PLZ: 465..

Pseudonym: shooki00

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 30. Juni 2011

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JASehr geehrter Fragesteller, zu den Erfolgsaussichten kann ohne Akteneinsicht des Anwalts keine belastbare Aussage getroffen werden. Leider lässt sich diese Variante oben nicht anklicken. Generell gilt, dass Ihnen der Handyverstoß nachgewiesen werden muss. Als Nachweis kann die Aussage der Polizisten herangezogen werden, erfahrungsgemäß räumen die Gerichte den Aussagen von Polizisten eine hohe Glaubwürdigkeit ein, was allerdings nicht heißt, dass die "Anfechtung" einer solchen Aussage stets erfolglos bliebe. Hier kommt es sehr auf die konkreten Umstände an. Zeugen (z.B. Beifahrer) würden die Erolgsaussichten natürlich positiv beeinflussen. Sie sollten sich kurzfristig mit einem Anwalt in Verbindung setzen. MfG, RA Brückner, Moers*Brückner, Daniel
PLZ: 47441
Tel.: 02841 916 471 1
17.06.2011
14:12:35
JA*überwiegend*JARechttschutzversicherung?*Ricken, Stephan
PLZ: 46286
Tel.: 02369 42 90
17.06.2011
14:26:05
JA*überwiegend*JAZunächst die Frage, ist schon ein Bußgeldbescheid ergangen? Dann Einspruchsfrist von 14 Tagen beachten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten ist das Kostenrisiko weitaus höher, als das zu erwartende Bußgeld. Die Tatfrage wird sich wahrscheinlich erst durch Zeugenvernehmung der Polizisten und Gegenüberstellung zur eigenen Aussage klären lassen.*Baier, Georg
PLZ: 45966
Tel.: 02043 401 515
17.06.2011
14:51:34
JA*kostendeckend*JAMit Rechtsschutzversicherung sollte gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden. Einspruchsfrist beachten!*Schürmann, Martina
PLZ: 45131
Tel.: 0201 75 99 91 71
17.06.2011
13:39:53
NEIN*      -JAMeist nützt die Rückantwort nichts. Ohne Rechtsschutzversicherung kann es teuer werden, ohne dass die Aussichten derzeit beurteilbar sind.*Christian Hoffs
PLZ: 45881
Tel.: 02093614610
19.06.2011
10:27:26
NEIN*      -NEINvermutlich Aussagen von zwei Beamten und deren Aussagebonus, daher keine guten Aussichten, es reicht ja schon das in der Hand halten.*Mühlenbäumer, Helmut
PLZ: 47533
Tel.: 02821 89 15 20
17.06.2011
16:35:27
JA*überwiegend*JARegelbuße: 40 ? + 1 Punkt. Entscheidend wird die Beweissituation sein. Das wird sich nur in einem Beratungsgespräch klären lassen.*Dr. Schaub, Achim
PLZ: 45701
Tel.: 0209165880
17.06.2011
14:17:57
JA*absolut*JADie Angaben des Fragestellers vorausgesetzt, hat die Owi nicht begangen und wird gewinnen. Für eine genaue Prognose ist es jedoch notwendig über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Erst dann kann der Fall abschließend beurteilt werden.*Brink, Marcus
PLZ: 42119
Tel.: 0202 695 627 1
17.06.2011
17:28:12
JA*überwiegend*JANur ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, aus der weitere Einzelheiten des Falles hervorgehen. Haben Sie Zeugen? Wissen Sie, wie der Eindruck entstehen konnte, dass Sie telefoniert haben sollen?*Wallhöfer, Foelke
PLZ: 58256
Tel.: 02333833388
22.06.2011
10:14:29

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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