Fall: Verkehrsunfall
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Ich bin in einem Betriebsgelände mit meinen Transporter rückwärts gegen einen parkenden PKW gestoßen. Dabei ist bei den PKW der Spiegel und die kleine Seitenscheibe zerbrochen. Da ich den Unfall nicht bemerkte bin ich weiter gefahren. Ein vom Gericht angefordertes Gutachten hat ergeben das ich optisch und auch den aufprall nicht merken konnte, aber akkustisch hätte ich ihn bemerken müssen. Ich hätte ein Fahrverbot von 6 Monaten und eine Geldstrafe von 2500 Euro zu erwarten
PLZ: 082..
Pseudonym: Herr
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 29. März 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | entscheidend kommt es auf die taktielle Wahrnehmbarkeit an, die akkustische Wahrnehmbarkeit wird bei den relativ geringen Schäden am PKW kaum sicher nachweisbar sein. Es müsste das Gutachten der Staatsanwaltschaft genaustens geprüft werden unter Zuhilfenahme eines anderen Gutachters.* | Jens Ellrich-Neugebaur PLZ: 08209 Tel.: 0374418 36 0 | 29.03.2011 10:26:55 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Es wäre die Frage zu klären, wie der Gutachter zu der Aussage gelangt. Erst nach Einsicht in das Gutachten kann gesagt werden, ob sich eine Vertretung im Verfahren lohnt. Mit freundlichen Grüßen S.Wolf* | Wolf, Sascha PLZ: 08118 Tel.: (037605)6 17 32 | 29.03.2011 10:33:13 |
| JA* | überwiegend* | JA | Wenn sich das Gutachten allein auf akustische Bemerkbarkeit stützt, müsste im Verfahren noch ermittelt werden, wie im konkreten Fall die Geräuschkulisse insgesamt war und ob der Gutachter auch diese Faktoren, mithin z.B.Radio, laute Umgebungsgeräusche e.t.c beachtet hat. Hier sollten Sie in jedem Fall zur Prüfung einen Anwalt aufsuchen* | Schreiber, Heike PLZ: 08056 Tel.: (0375)2 11 82 92 | 29.03.2011 07:45:46 |
| JA* | überwiegend* | JA | Vielfach berücksichtigen diese Gutachten nicht den zu Grunde liegenden Einzelfall. Durch Akteneinsicht wird Ihnen eine bessere Verteidigungsmöglichkeit eröffnet. Diese kann nur von einem Anwalt vorgenommen werden. Anwaltliche Beratung ist also empfehlenswert und sinnvoll.* | Feldmann, Andreas PLZ: 08527 Tel.: 03741300690 | 29.03.2011 09:20:58 |
| JA* | kostendeckend* | JA | weil offensichtlich in diesem Strafverfahren anwaltlicher Beistand inklusive vorheriger Akteneinsichtnahme notwendig erscheint* | Dauth, Joachim PLZ: 09337 Tel.: (03723)41 54 58 | 29.03.2011 07:46:12 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Da die gemachten Angaben zu wenig sind, ist eine genauere Einschätzng der Sach- und Rechtslage schwierig, so dass ich eine Besprechung mit einem Anwalt dringend empfehle.* | Rink, Hans-Peter PLZ: 09337 Tel.: 03723 682 951 | 29.03.2011 08:57:49 |
| JA* | überwiegend* | JA | Vielfach sind Gutachten angreifbar. Die Begründung, warum der Unfall angeblich akkustisch hätte bemerkt werden können, müsste genau geprüft werden. Zu prüfen sind eventuelle Nebengeräusche, z.B. auf dem Betroebsgelände.* | Weber, Barbara C. PLZ: 95028 Tel.: 09281 20 18 | 28.03.2011 23:12:06 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Es sollte unbedingt ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und dann alle Details (z. B. Höhe des Sachschadens) in Erfahrung bringen. Sie sollten keine Aussage gegenüber Polizei/Behörde tätigen. Entscheidend wird es darauf ankommen, ob der Unfall für Sie tatsächlich wahrnehmbar war oder nicht. Hier müsste das bereits vorliegende Gutachten kritisch überprüft werden.* | Alberter & Kollegen PLZ: 95028 Tel.: 0928172400 | 29.03.2011 10:36:57 |
| JA* | überwiegend* | JA | Das Gutachten müsste dahingehend geprüft werden, ob z.B. die tatsächlich vorhandene Geräuschkulisse berücksichtigt wurde. Diese Gutachten sind oftmals angreifbar. Konsulation eines Anwaltes und Akteneinsicht sind insoweit unerläßlich.* | Holley, Ricarda PLZ: 07548 Tel.: 0365 83 07 00 90 | 29.03.2011 08:45:04 |
| NEIN* | - | JA | Sehr geehrter Ratsuchender, Unfallflucht ist keine Bagatelle. Sie sollten vor jeder Stellungnahme gegenüber den Behörden dringend einen Anwalt konsultieren. Die meisten Gutachten berücksichtigen nicht, ob es dem betroffenen Verkehrsteilnehmer in der konkreten Situation möglich war, den Unfall zu bemerken. Abstrakt unterstellte Bemerkbarkeit im Gutachten reicht nicht aus. Die feinen Unterschiede kann nur ein Anwalt herausarbeiten. Mit anwaltlicher Beteiligung ist die Chance auf ein positiven Verfahrensausgang deutlich größer.* | Mittelberg, Claus PLZ: 48429 Tel.: 059718001157 | 27.03.2011 15:46:00 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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