Fall: Nachtparkverbot auf Großparkplatz


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Als Ortsunkundiger habe ich einen PKW ordnungsgemäß (mit Einweiser) auf dem Hausbergparkplatz in Garmisch abgestellt und über Nacht stehen lassen. Nun soll ich 25 Euro Verwarnungsgeld zahlen, Tatvorwurf - 112144 "Sie parkten länger als 1 Stunde im Haltverbot (Zeichen 283)". Das Nachtparkverbot soll wirksam und vorwerfbar sein durch ein einziges Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) auf weißer Tafel mit dem Zusatz auf gelbem Grund "Auf dem gesamten Platz 0-8 Uhr". Das Schild befindet sich rechts am Beginn der die beiden Parkplatzhälften (jede etwa 1 Hektar groß) teilenden Zufahrtstraße und ca. 100 m von der eigentlichen Parkplatzeinfahrt (auf der linken Straßenseite) entfernt. Weitere einschränkende Schilder sind - jedenfalls auf oder vor dem benutzten linksseitigen Parkplatz -nicht vorhanden.

PLZ: 638..

Pseudonym: Purzel

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 2. Februar 2012

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JAEs kann sich nur um ein privaten Parkplatz mit privater Regelung handeln, den das Zeichen 283 gilt nur für die Fahrbahn. Kein öffentlich rechtliches Bußgeld.*Steininger, Heike
PLZ: 63939
Tel.: 09372944111
20.01.2012
12:22:27

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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