Fall: Kündigung der Privaten Krankenversicherung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Guten Tag lieber Leser, hier mein Fall. Bis Sept.2009 war ich Privatkranken versichert. Die letzten 10 Monate war der Vertrag auf Anwartschaft gestellt, da ich mich beruflich und finanziell in einer nicht eindeutigen Situation befand. Ende August habe ich meine PKV angerufen um herauszufinden ob es sinn macht weiterhin die Anwartschaft aufrecht zu erhalten. Nach einigen Schilderungen kam der Mitarbeiter der PKV zum Schluss, das ich mir das Geld sparen könnte und seine Empfehlung war zu kündigen. Darauf hin habe ich schriftlich (auch rückwirkend wie von dem Mitarbeiter empfohlen) gekündigt. Kurz darauf habe ich erfahren das da ich Gesellschafter einer GmbH bin ich nach wie vor die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der PKV erfülle. Auf eine Rücknahme der Kündigung hat sich die PKV zum Schluss nicht eingelassen. Auch mithilfe des Ombudsmannes nicht. Da ich meine Entscheidung auf Grundlage der Empfehlung des Mitarbeiters getroffen habe, bin ich der Meinung, dass die PKV die Kündigung zurücknehmen müsste. Lohnt sich eine Klage? Besten Dank für Ihre Beurteilung. Siehe auch Az.: 2 c 2633/08 Ä20

PLZ: 691..

Pseudonym: PKV Kündigung

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 2. September 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAWenn Falschberatung nachgewiesen werden kann, sollte in jedem Fall geklagt werden. Je nachdem, wie die "Rücknahme" der Kündigung aussah, sollte in jedem Fall die Anfechtung der Kündigungserklärung erfolgen, da Falschberatung vorliegen könnte.*Aulbach, Wolf-Peter
PLZ: 74821
Tel.: (06261)50 64
20.08.2010
08:26:28
JA*überwiegend*JAIch empfehle unmittelbare Kontaktaufnahme mit meinr Kanzlei zur Abklärung des Sachverhalts*Hesterberg, Holger
PLZ: 82515
Tel.: 08171385503
19.08.2010
22:07:59

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.