Fall: Zahnimplantate / Stegprothese


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich befinde mich derzeit in einer größeren Zahnbehandlung. Vorgesehen waren 10 Implantate und eine Stegprothese. Nach Entfernung der eigenen Zähne und der Ausheilung hat mein Zahnarzt festgestellt, daß bei 14 Implantaten ein festsitzender Zahnersatz möglich ist. Die priv. Krankenversicherung hat 10 Implantate genehmig, lehnt aber- trotz erneutem Kostenvoranschlag - die 4 zusätzlichen Implantate ab. Meine Frage: Da ich nun eine hochwertigere und sicherlich für mich bessere Versorgung machen lasse: Habe ich trotzdem Anspruch darauf, daß die Erstattung der KV in Höhe der vorgesehenen Stegprothese erfolgt? Laut Auskunft bei der KV habe ich darauf keinen Anspruch. Die 4 zusätzlichen Implantate muß ich natürlich selbst zahlen. Danke für Ihre Hilfe.

PLZ: 904..

Pseudonym: freundin

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 5. August 2010

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAAnwaltliche Beratung ist unbedingt erforderlich, weil der Versicherungsvertrag inkl. MBKK und der bisherige Schriftwechsel umfassend geprüft werden müssen. Die Erfolgsaussichten sind im wesentlichen vom Ergebnis dieser Prüfung abhängig.*Kainer, Markus
PLZ: 90518
Tel.: 09187 95 89 09
28.07.2010
16:40:10

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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