Fall: Rechtschutzversicherung - kommt sie auf dafür?
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Wenn ich heute eine Rechtschutzversicherung abschließe und infolge einer Straftat die vor 3 Monaten begangen wurde (21km/h zu schnell gefahren) in der Zeit nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde Post bekomme z.B einen Bußgeldbescheid und ich Einspruch einlegen möchte weil das ganze Verjährt ist.
Würde eine Versicherung hier helfen oder würde sie keine Kosten übernehmen da die Tat vor dem Versicherungsbeginn begangen wurde?
PLZ: 840..
Pseudonym: Chris835
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 16. Juli 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | NEIN | Ein brennendes Haus kann man nicht feuerversichern. Eine RSV würde nicht eintreten.* | Wandt, Marc N. PLZ: 58239 Tel.: 0230420060 | 02.07.2011 17:57:23 |
| NEIN* | - | NEIN | Dreier, Carsten PLZ: 44135 Tel.: 023158 96 99 73 | 13.07.2011 19:54:26 | |
| NEIN* | - | NEIN | Der Verstoß ist vorvertraglich* | Vollmari, Detlef PLZ: 49170 Tel.: 054018350974 | 06.07.2011 09:47:19 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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