Fall: Rechtschutzversicherung - kommt sie auf dafür?


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Wenn ich heute eine Rechtschutzversicherung abschließe und infolge einer Straftat die vor 3 Monaten begangen wurde (21km/h zu schnell gefahren) in der Zeit nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde Post bekomme z.B einen Bußgeldbescheid und ich Einspruch einlegen möchte weil das ganze Verjährt ist. Würde eine Versicherung hier helfen oder würde sie keine Kosten übernehmen da die Tat vor dem Versicherungsbeginn begangen wurde?

PLZ: 840..

Pseudonym: Chris835

Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 16. Juli 2011

Alle Bewertungen:  
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINEin brennendes Haus kann man nicht feuerversichern. Eine RSV würde nicht eintreten.*Wandt, Marc N.
PLZ: 58239
Tel.: 0230420060
02.07.2011
17:57:23
NEIN*      -NEIN Dreier, Carsten
PLZ: 44135
Tel.: 023158 96 99 73
13.07.2011
19:54:26
NEIN*      -NEINDer Verstoß ist vorvertraglich*Vollmari, Detlef
PLZ: 49170
Tel.: 054018350974
06.07.2011
09:47:19

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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