Fall: Fehlende Rechtschutzversicherung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
habe vor ca. 2 monaten im Internet ein Iphone gekauft und es ist zerkratzt bei mir angekommen. hatte online bezahlt und direkt an den verkäufer gewandt. der hat eine rücknahme abgesehen und ich habe über das online-banking käuferschutz mein geld wieder bekommen nachdem ich den Iphone an den verkaüfer zurüchgeschickt habe. jetzt bekomme ich ein schreiben von anwalt des verkäufers der behauptet das ich gelogen habe das der Iphone zerkratzt sei und ich ihm ein leeren karton zugeschickt haben soll. ich soll den kaufpreiß + 80 euro bis ende des monats an dem verkäufer überweisen. mein problem ist : ich habe keine rechtschutzversicherung so das ich zu einem anwalt gehen kann. was soll ich jetzt blos machen ? ich habe noch nie im leben mit einem anwalt zu tun gehabt und bin auf einmal erschrocken das ein brief im biefkasten lag. ich weiß nicht ob es geht wenn ich kein anwalt aufsuche und abwarte was passiert was kann denn überhaupt passieren ? werde ich dann zum gericht eingeladen ?

PLZ: 459..

Pseudonym: bedo

Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 5. Februar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JADie voraussichtlichen Kosten sind überschaubar. Zudem dürfte der Gegner die Kosten zu tragen haben. Suchen Sie zeitnah einen Anwalt auf.*Losch, Ingo
PLZ: 42103
Tel.: 0202389020
24.01.2012
12:41:54
NEIN*      -JASehr geehrter Fragestellter, in diesem Fall ist es nicht gut, den Kopf in den Sand zu stecken, da Sie das teuerer kommen kann als einen Anwalt zu konsultieren. Sollten Sie finanziell die Kosten für den Anwalt nicht übernehmen können, so müssten Sie beim zuständigen Amtsgericht nach Beratungshilfe fragen. Dann müsste geprüft werden, ob die Kosten möglicherweise übernommen werden. Viel Erfolg !*RA'in Martina U. Kaps
PLZ: 70173
Tel.: 0711 341 82 74
24.01.2012
16:08:12

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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