Fall: UWG und Schadensersatz
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Lt. BDSG bin ich als Einzelunternehmer verpflichtet ein Verfahrensverzeichnis zu haben. Gleiches gilt für alle Firmen.
Wenn ich von einer Fa. dieses sofort ausgehändigt haben will, dieser aber nicht reagiert, was kann ich tun? Mein Verzeichnis hat mich 5.000,00 Euro netto gekostet (rd. 9.700,00 Euro brutto).
Soweit mir bekannt, habe ich lt. BGB
ein Anrecht auf Schadensersatz, noch dazu wo derjenige sich ja einen illegalen Wettbewerbsvorteil erschlichen hat.
Kann ich eine kostenpflichtige Abmahnung, meinetwegen auch über einen RA, versenden?
Ich will unter allen Umständen die 5.000,00 Euro + RA- + Gerichtsgebühren sehen!
PLZ: 153..
Pseudonym: Alfons
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 18. März 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Die Sachlage bedarf weiterer Aufklärung. Es ist immer der Einzelfall im Hinblick auf das konkrete Interesse des Kunden zu prüfen.* | Kebsch, Rainer PLZ: 15230 Tel.: 0335401505131 | 08.03.2010 14:16:12 |
| NEIN* | - | JA | Wo liegt der Schaden? Sie können nicht Ihre Produktionskosten durch Dritte ersetzt verlangen? Zumindest diesbzgl. gibt es keinen Anspruch. Für weiteres wäre eine eingehende Beratung erforderlich.* | Wandt, Marc N. PLZ: 58239 Tel.: 020183910735 | 05.03.2010 00:59:41 |
| NEIN* | - | JA | Alexander P. Taubitz PLZ: 50670 Tel.: 022199222333 | 05.03.2010 10:25:34 |
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