Fall: weg beschluss


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
die hausverwaltung wurde von mir schriftlich bevollmächtigt und beauftragt meine interessen auf der eigentümerversammlung wahrzunehmen und gegen diverse tagesordnungspunkte (z.b. genehmigung der abrechnung) zu stimmen. die von mir beanstandeten tagesordnungspunkte wurden einstimmig beschlossen da die hausverwaltung, ohne mich hierüber in kenntnis zu setzen, meinen auftrag nicht angenommen hat. erst mit der übersendung des versammlungsprotokolls hat mich die hausverwaltung hierüber informiert. ist die beschlussfassung deshalb nichtig oder ist eine anfechtungsklage erforderlich und wie sind die erfolgsaussichten bei einer anfechtungsklage?

PLZ: 979..

Pseudonym: timohund

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 4. Juni 2010

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAIn jedem Fall sollte der Beschluß innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten werden, da er sonst unangreifbar wird.*Aulbach, Wolf-Peter
PLZ: 74821
Tel.: (06261)50 64
25.05.2010
07:50:07

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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