Fall: Pflanzen zur Überwinterung in Eigentumswohnalge
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich besitze eine Eigentumswohnung. Lt. Hausordnung ist es untersagt Pflanzen im Flur der Eigentumswohnanlage aufzu-stellen. Dieses soll ohne Rücksicht bezüglich der Jahreszeiten gelten. Dem zu Folge können die Pflanzen nach Auffassung der Hausverwaltung, (es handelt sich um 3 größere Pflanzen) nicht im Flur, unmittelbar im Bereich der eigenen Wohnungstüre ohne Flucht-wegebehinderung, überwintert werden.
PLZ: 863..
Pseudonym: Pflanzenüberwinterung
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 24. November 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | NEIN | Sie müssen in jedem Fall ihr Anliegen erst vor die Eigentümerversammlung bringen und sollten prüfen, woher die Hausordnungs stammt. Da geistert einiges durch die Gegend, was niemand autorisiert hat!* | Rick, Thomas PLZ: 86551 Tel.: 08251 8 86 90 69 | 22.11.2010 16:49:29 |
| NEIN* | - | NEIN | Die Hausordnung gilt für alle, sodass Sie keinen Erfolg haben können und deshalb nur Unkosten hätten.* | Probst, Hubert PLZ: 89407 Tel.: 090719021 | 11.11.2010 18:37:00 |
| NEIN* | - | NEIN | Sehr geehrte/r Ratsuchende/r, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und bei der Regelung seines Gebrauchs ein eigenes Ermessen, welches der gerichtlichen Nachprüfun weitestgehend entzogen ist. Lediglich das unverhältnismäßige Einschränken der Befugnisse und Rechte des einzelnen Eigentümers ist nicht zulässig. Es ist nicht ersichtlich, warum Ihnen mehr Rechte hinsichtlich der Benutzung des Flures (Pflanzen überwintern lassen) zustehen sollten, als den anderen Eigentümern. Eine zwingende Notwendigkeit, die Pflanzen gerade dort überwintern zu lassen, wird wohl nicht bestehen. Sie können versuchen, auf der nächsten Eigentümerversammlung eine Änderung der Hausordnung herbeizuführen (innergemeinschaftlich und ggf. gegen eingesetzte Verwalter). Einen Rechtsanspruch auf Durchsetzung Ihres Anliegens sehe ich jedoch nicht.* | Mittelberg, Claus PLZ: 48429 Tel.: 059718001157 | 10.11.2010 16:50:04 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
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