Fall: Sondereigentum? Gemeinschaftseigentum?
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Sehr geehrte Damen und Herren, wie verhält es sich eigentlich mit dem "Gemeinschaftseigentum" Garten, der zu einer 6-Familien-Wohnanlage gehört, jedoch sinnvollerweise auch an die beiden EG-Eigentümer jeweils zur Hälfte überlassen (lt. Verwalter "verpachtet") wurde, allerdings zu einer Jahrespacht von € 105,00 pro EG-Eigentümer, also für gesamt € 210,00, wobei sämtliche Anschaffungen und Gerätschaften dann wieder über das Gemeinschaftskonto abgewickelt werden! Haben die ET, die dieses Gemeinschaftseigentum nutzen denn nicht die Pflege und Bepflanzung bzw. deren gärtnerische Sorgfalt selbst zu übernehmen? Darf ohne Beschluß der Gemeinschaft ein ET sein Gartenhaus darauf errichten? Wer ist zuständig für das Rückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken? Darf der nutzende ET willkürlich Gebrauch von dem Garten machen - auch wenn er als "Sondernutzer" de facto davon allein profitiert? Danke für eine Antwort.
PLZ: 831..
Pseudonym: amelie_art
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 23. August 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Hier sind weitere Informationen nötig. Was regelt die Genmeinschaftsordnung, der Pachtvertrag ? Sind in der teilungserklärung Sondernutungsrechte zugewiesen? Das Aufstellen des Gartenhauses ist bedenklich. Klageaussichten können erst nach entsprechenden weiteren Infos eingeschätzt werden* | Schumann, Thomas PLZ: 83229 Tel.: 08052 20 31 | 10.08.2011 18:31:30 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Erfolgsaussichten können nur nach Einsicht in die Teilungserklärung, Beschlußsammlung und Vereingarungen abschließend bewertet werden. * | Klück Michael PLZ: 83301 Tel.: 0866986120 | 12.08.2011 08:42:48 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen
Rechtsforum ausgeschlossen.
