Fall: Sondereigentum? Gemeinschaftseigentum?


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Sehr geehrte Damen und Herren, wie verhält es sich eigentlich mit dem "Gemeinschaftseigentum" Garten, der zu einer 6-Familien-Wohnanlage gehört, jedoch sinnvollerweise auch an die beiden EG-Eigentümer jeweils zur Hälfte überlassen (lt. Verwalter "verpachtet") wurde, allerdings zu einer Jahrespacht von € 105,00 pro EG-Eigentümer, also für gesamt € 210,00, wobei sämtliche Anschaffungen und Gerätschaften dann wieder über das Gemeinschaftskonto abgewickelt werden! Haben die ET, die dieses Gemeinschaftseigentum nutzen denn nicht die Pflege und Bepflanzung bzw. deren gärtnerische Sorgfalt selbst zu übernehmen? Darf ohne Beschluß der Gemeinschaft ein ET sein Gartenhaus darauf errichten? Wer ist zuständig für das Rückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken? Darf der nutzende ET willkürlich Gebrauch von dem Garten machen - auch wenn er als "Sondernutzer" de facto davon allein profitiert? Danke für eine Antwort.

PLZ: 831..

Pseudonym: amelie_art

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 23. August 2011

Alle Bewertungen:  
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NEIN*      -JAHier sind weitere Informationen nötig. Was regelt die Genmeinschaftsordnung, der Pachtvertrag ? Sind in der teilungserklärung Sondernutungsrechte zugewiesen? Das Aufstellen des Gartenhauses ist bedenklich. Klageaussichten können erst nach entsprechenden weiteren Infos eingeschätzt werden*Schumann, Thomas
PLZ: 83229
Tel.: 08052 20 31
10.08.2011
18:31:30
JA*kostendeckend*JAErfolgsaussichten können nur nach Einsicht in die Teilungserklärung, Beschlußsammlung und Vereingarungen abschließend bewertet werden. *Klück Michael
PLZ: 83301
Tel.: 0866986120
12.08.2011
08:42:48

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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