Fall: Freilaufende Katzen / Hausordnung-Eigentumswohnung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich habe seit 9 Jahren eine Eigentümswohnung, in der es 19 Parteien gibt ( 2 Häuser ). Seit 3 Jahren halten wir 2 Katzen welche von Anfang an Freigänger sind. Die Katzen sind von allen geduldet, nur eine Partei weist auf eine Hausordnung von 1974 hin. Dies ist das Baujahr der Häuser. Die Hausordnung hängt weder aus, noch ist Sie vom Notar übergeben worden. Jedoch enthält sie einen Passus "Freilaufende Haustiere sind auf dem Gemeinschaftsgrundstück untersagt". Auch anderen Miteigentümern ist eine Hausordnung nicht bekannt. Die Frage ist, ob eine solche Hausordnung, die uns von der entsprechenden Partei als Kopie übergeben worden ist rechtlich haltbar ist ... es ist nirgendwo ersichtlich wer wann was beschlossen hat in meinen Augen.
Da ich es nicht ausschliessen kann, daß es zu einen Rechtsstreit kommt würde ich gerne meine Aussichten einschätzen. Danke :-)
PLZ: 534..
Pseudonym: Luemmelchen
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 18. Oktober 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Die Frage ist, ob diese Hausordnung überhaupt Geltung entfaltet. Deshalb sollten Protokolle der Versammlungen eingesehen werden. Wann wurde die Hausordnung beschlossen? Gibt die Teilungerklärung Auskunft zur Tierhaltung?* | Teraske, Marion PLZ: 50321 Tel.: 02232 41 03 83 | 08.10.2010 17:41:00 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
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