Fall: verwaltergebühren
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
in 2009 habe ich in einer wohnanlage einen tiefgaragenplatz erworben - in der vom verwalter für 2009 erstellten abrechnung wurde ich u.a. für diesen kfz-stellplatz mit verwaltergebühren belastet obwohl in der teilungserklärung nur vermerkt ist, dass für die wohnungen, nicht aber für tiefgaragenplötze, mtl. verwaltergebühren von netto euro 15,-- anfallen - ein beschluss, dass der verwalter seine gebühren, abweichend von den bestimmugen der teilungserklärung, abrechnen darf, liegt m.w. nach nicht vor - ein verwaltervertrag wurde mir von der hausverwaltung bisher noch nicht zu unterzeichnung vorgelegt - muss ich die handhabung der verwaltung akzeptieren oder soll ich die beschlussfassung über die genehmigung der letztjährigen abrechnung anfechten?
PLZ: 979..
Pseudonym: timohund
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 28. Juli 2010
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Surhoff Wolfgang PLZ: 70597 Tel.: 07118602148 | 14.07.2010 19:47:44 |
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