Fall: verwaltergebühren


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
in 2009 habe ich in einer wohnanlage einen tiefgaragenplatz erworben - in der vom verwalter für 2009 erstellten abrechnung wurde ich u.a. für diesen kfz-stellplatz mit verwaltergebühren belastet obwohl in der teilungserklärung nur vermerkt ist, dass für die wohnungen, nicht aber für tiefgaragenplötze, mtl. verwaltergebühren von netto euro 15,-- anfallen - ein beschluss, dass der verwalter seine gebühren, abweichend von den bestimmugen der teilungserklärung, abrechnen darf, liegt m.w. nach nicht vor - ein verwaltervertrag wurde mir von der hausverwaltung bisher noch nicht zu unterzeichnung vorgelegt - muss ich die handhabung der verwaltung akzeptieren oder soll ich die beschlussfassung über die genehmigung der letztjährigen abrechnung anfechten?

PLZ: 979..

Pseudonym: timohund

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 28. Juli 2010

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JA Surhoff Wolfgang
PLZ: 70597
Tel.: 07118602148
14.07.2010
19:47:44

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