Fall: Entlastung des Verwalters unter Bruch des Verwaltervertrages


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Unsere WEV entlastet schon wiederholt die Verwalterin trotz Rechtsbrüche des Verwalterverages. Im Verwaltervertrag ist beschrieben wie mein Eigentum zu verwalten ist, z. B. nach WEG und damit Beachtung des § 14 . Folgender Sachverhalt: Ein Eigentümer ließ dasSondereigentum derart verschimmeln wodurch auch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Fenster und Balkontüren nur noch zu erneuern waren. Die Verwalterin beglich die Kosten aus der WEG-Rücklage ohne vorherigen Antrag in der WEV zur Entnahme (Inhalt des Verw.-vertr.) Die 4 Wochenfrist ist vorbei, im Protokoll steht :auf Grund meines Protestes, die Verw. will versuchen einen Teil der Kosten zurück zu bekommen, Mein Standpunkt ist folgender : der Verw.-vertr. besteht zwischen jedem Eigent. und ist einzuhalten, kann ich gegen diese Verwaltung Klage erheben ?

PLZ: 694..

Pseudonym: Klüngelwirtschaft

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 28. Juli 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JASachverhalt bedarf zunächst genauer Aufklärung*Surhoff Wolfgang
PLZ: 70597
Tel.: 07118602148
14.07.2010
18:39:00

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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