Fall: Entlastung des Verwalters unter Bruch des Verwaltervertrages
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Unsere WEV entlastet schon wiederholt die Verwalterin trotz Rechtsbrüche des Verwalterverages.
Im Verwaltervertrag ist beschrieben wie mein Eigentum zu verwalten ist, z. B. nach WEG und damit Beachtung des § 14 . Folgender Sachverhalt: Ein Eigentümer ließ dasSondereigentum derart verschimmeln wodurch auch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Fenster und Balkontüren nur noch zu erneuern waren. Die Verwalterin beglich die Kosten aus der WEG-Rücklage ohne vorherigen Antrag in der WEV zur Entnahme (Inhalt des Verw.-vertr.) Die 4 Wochenfrist ist vorbei, im Protokoll steht :auf Grund meines Protestes, die Verw. will versuchen einen Teil der Kosten zurück zu bekommen, Mein Standpunkt ist folgender : der Verw.-vertr. besteht zwischen jedem Eigent. und ist einzuhalten, kann ich gegen diese Verwaltung Klage erheben ?
PLZ: 694..
Pseudonym: Klüngelwirtschaft
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 28. Juli 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Sachverhalt bedarf zunächst genauer Aufklärung* | Surhoff Wolfgang PLZ: 70597 Tel.: 07118602148 | 14.07.2010 18:39:00 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen
Rechtsforum ausgeschlossen.
