Fall: Abgabe falsche Eidesstattliche Versicherung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Bei einem Prozess gibt die Gegenseite eine falsche (nachweisllich) eidesstattliche Versicherung ab (freiwillig). Kann man das Gericht auffordern, die Gegenseite in dieser Angelegenheit unter EID zu vernehmen? Scheinbar gibt es Unterschiede zwischen freiwillige Abgabe und Abgabe nach Aufforderung...

PLZ: 652..

Pseudonym: Portuga

Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 3. September 2011

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NEIN*      -JASofern die Gegenseite im Verfahren zur Beweisaufnahme als Partei vernommen wird, kann einer Vereidigung erfolgen. Aber bereits die falsche Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist als solche strafbar. Darüber hinaus kommt ein Prozessbetrug in Frage. Meieid hat von den drei Starftaten die höchste Strafdrohung. Eine Zuziehung eines Anwaltes in einem Verfahren, in dem ein solcher Verdacht besteht ist nahezu zwingend erforderlich.*Hofreiter, Andreas
PLZ: 81677
Tel.: 08992791884
27.08.2011
09:12:16

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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