Fall: Abgabe falsche Eidesstattliche Versicherung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Bei einem Prozess gibt die Gegenseite eine falsche (nachweisllich) eidesstattliche Versicherung ab (freiwillig).
Kann man das Gericht auffordern, die Gegenseite in dieser Angelegenheit unter EID zu vernehmen? Scheinbar gibt es Unterschiede zwischen freiwillige Abgabe und Abgabe nach Aufforderung...
PLZ: 652..
Pseudonym: Portuga
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 3. September 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Sofern die Gegenseite im Verfahren zur Beweisaufnahme als Partei vernommen wird, kann einer Vereidigung erfolgen. Aber bereits die falsche Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist als solche strafbar. Darüber hinaus kommt ein Prozessbetrug in Frage. Meieid hat von den drei Starftaten die höchste Strafdrohung. Eine Zuziehung eines Anwaltes in einem Verfahren, in dem ein solcher Verdacht besteht ist nahezu zwingend erforderlich.* | Hofreiter, Andreas PLZ: 81677 Tel.: 08992791884 | 27.08.2011 09:12:16 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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