Fall: einstweilige verfügung möglich ?


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: zustand:je 1/2 miteigentümeranteil in einer WE-gemeinschaft für zwei auf einem grundstück hintereinanderstehende häuser. ich im hinterhaus habe in der teilungserklärung uneingeschränktes wegerecht zu meinem haus, mein "vorderman" hat heute die hofeinfahrt, auf die ich ebenfalls wegerecht habe, so mit seinem PKW verbarrikadiert, daß nicht einmal eine maus durchkonnte, das in voller absicht, denn ich habe im hinterhaus einen kleinen versandhandel und mein lieferant /bzw abholer kommt mit seiner karre durch den hof, in der regel, der zugang durchs kleine gartentor ist offe, ich bin also nicht eingesperrt in dem sinne, aber z.B. bereits ein größeres paket, oder z.B. wenn ein kühlschrank etc angeliefert werden sollte, kommt durch das kleine tor nicht durch, ist nur als personeneingang geeignet. greift da eine einstweilige verfügung ? kann ich die selbst schreiben ?

PLZ: 671..

Pseudonym: tamdom

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 3. August 2010

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