Fall: Rechtskraftwirkung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Die Beklagten wurden durch ein wegen zu geringer Berufungssumme unanfechtbares Fehlurteils zur Nachzahlung von Heizkosten für 2005 verurteilt.Meine Frage lautet:Können die Beklagten entsprechende,erst nach der ersten Klageerhebung fälligen entsprechenden Nachforderungen für 2006-2007 verweigern indem sie in einem weiteren zu erwartenden Zivilprozeß bei der gleichen Sachlage durch neue Beweise versucht eine andere,dem Ersturteil widersprechende Entscheidung herbeizuführen,oder werden sie wegen des präjudiziellen Charakters des Ersturteils zwangsläufig erneut zur Zahlung nicht verursachter Heizkosten verurteilt.

PLZ: 552..

Pseudonym: worobiej

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 28. Juli 2010

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAEine Klage kann Sinn machen, wenn sich die Beweislage jetzt anders darstellt. Gegen eine rechtliche Beurteilung aus dem ersten Urteil mit einem anderen Ergebnis ist weniger erfolgversprechend.*Urban, Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
14.07.2010
03:53:46

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