Fall: Gerichtskosten-Rechnung höher als Strafbefehl ! Was nun?


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
hallo, wegen des Verstoßes gegen das BtMG bekam A am 27.April 2011 einen Strafbefehl zugestellt. Ein Auszug aus diesem Strafbefehl: "Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes wird auf 10 Euro festgesetzt. .... .... Sie haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen." Im Anhang bekam A dann noch ein unterschriebenes und mit Amtsgerichtsstempel versehenes Schreiben/Formblatt "Sie haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen - Rechtsmittelbelehrung". In diesem Schreiben bzw dieser Belehrung sind im unteren Absatz "Zahlen Sie bitte nur nach schriftlicher Aufforderung" die Erklärung der Gerichtskosten zu finden und unter Punkt 2 dieses Absatzes werden die Auslagen die im bisherigen Verfahren entsatnden sind genannt. Im Fall von A wurde an dieser Stelle NICHTS eingetragen. Nichts = 0 Euro A bekam nun einige Wochen nach dem Strafbefehl auch die Rechnung der Staatsanwaltschaft zugestellt und unter Zahlungsposition 3 werden nun doch 256 Euro für "Sachverständigen Entschädigung" (9005) berechnet. A ist nun verunsichert, ob er gegen diese Rechnungsposition einen Einspruch erheben kann/soll, da im Strafbefehl/Urteil ja Null Euro für Sachverständigen angegebn ist. Wie ist in einem solchen Fall die Rechtslage?

PLZ: 635..

Pseudonym: osiac

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 5. Juli 2011

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