Fall: Anzeige gegen bekannte Person erstattet


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Es wurde eine Anzeige gegen zwei Personen erstattet, die lfd. nerven mit Telefonklingeln des Nachts. Selbst Name und Handy-Nr. wurde der Polizei übermittelt. Die Rückantwort bei der Ermittlung bzw. Abschluss dieser angezeigten Sache lautet wie folgt: Täter gibt es nicht. Trotz Name und Telefonnummer sowie Wohnort und Arbeitsplatz soll diese Person nicht auffindbar sein. Das gibt es doch eigentlich nicht! Lohnt sich ein Rechtsstreit gegen diese Art von Telefonbelästigung, selbst dann, wenn die Polizei die Person scheinbar nicht finden kann. Gegen wen sollte dann die Klage erfolgen? Weil nur Name und Tel. Nr. bringt ja nicht die Adresse. Erfolgversprechend oder nicht?

PLZ: 324..

Pseudonym: roboterzahlen

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 15. Oktober 2010

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAOhne Anschrift kann kein Rechtsstreit geführt werden. Insoweit Keine chance auf dem Zivilrechtswege.*Wandt, Marc N.
PLZ: 58239
Tel.: 0230420060
01.10.2010
15:44:02

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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