Fall: Gerichtlicher Vergleich nicht eingehalten
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Nach fast 3-jähriger Klagedauer wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen, in dem die gegnerische Seite zur Lieferung instandgesetzter Maschinenteile (teilweise von mir angeliefert, teilweise von der Firma gekauft) zum Zeitpunkt x verpflichtet wurde. Dieser Termin ist nun ergebnislos verstrichen.
Grund für die ursprüngliche Klage war u.a., dass immer wieder Liefertermine nicht eingehalten wurden.
Kann ich mit diesem Hintergrund statt Lieferung der Teile nun Geld/Schadenersatz verlangen und mir die Maschinenteile anderweitig besorgen, da absehbar ist, dass die Termine nicht eingehalten werden bzw. das Verhalten der gegnerischen Seite unzumutbar ist ?
PLZ: 954..
Pseudonym: Gläubiger2010
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 27. November 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | kostendeckend* | JA | Der Erfolg hängt vom Inhalt und der Vollstreckbarkeit des Vergleichs ab. Dazu ist anwaltliche Sichtung notwendig.* | Hesterberg, Holger PLZ: 82515 Tel.: 08171385503 | 15.11.2010 07:27:22 |
| JA* | absolut* | JA | Der Erfolg hängt entscheidend vom Inhalt des Vergleichs, insbesondere davon ab, unter welchen Vorsussetzungen verzug eintritt oder eingetreten ist.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 14.11.2010 12:08:04 |
| JA* | absolut* | JA | Sehr geehrte/r Ratsuchende/r, das weitere Vorgehen hängt maßgeblich vom Inhalt des geschlossenen Vergleichs ab. Der "normale" Weg wäre es, sofern der Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, dessen Vollstreckung einzuleiten. Ohne genaue Kenntnis der Akte ist eine weitergehende Einschätzung nicht möglich. Sie sollten die Sache einem Anwalt übergeben. Hüten Sie sich vor übereilter Ersatzbeschaffung.* | Mittelberg, Claus PLZ: 48429 Tel.: 059718001157 | 13.11.2010 14:20:33 |
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