Fall: Gerichtlicher Vergleich nicht eingehalten


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Nach fast 3-jähriger Klagedauer wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen, in dem die gegnerische Seite zur Lieferung instandgesetzter Maschinenteile (teilweise von mir angeliefert, teilweise von der Firma gekauft) zum Zeitpunkt x verpflichtet wurde. Dieser Termin ist nun ergebnislos verstrichen. Grund für die ursprüngliche Klage war u.a., dass immer wieder Liefertermine nicht eingehalten wurden. Kann ich mit diesem Hintergrund statt Lieferung der Teile nun Geld/Schadenersatz verlangen und mir die Maschinenteile anderweitig besorgen, da absehbar ist, dass die Termine nicht eingehalten werden bzw. das Verhalten der gegnerischen Seite unzumutbar ist ?

PLZ: 954..

Pseudonym: Gläubiger2010

Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 27. November 2010

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JADer Erfolg hängt vom Inhalt und der Vollstreckbarkeit des Vergleichs ab. Dazu ist anwaltliche Sichtung notwendig.*Hesterberg, Holger
PLZ: 82515
Tel.: 08171385503
15.11.2010
07:27:22
JA*absolut*JADer Erfolg hängt entscheidend vom Inhalt des Vergleichs, insbesondere davon ab, unter welchen Vorsussetzungen verzug eintritt oder eingetreten ist.*Beder, Bernd
PLZ: 13086
Tel.: 03045976670
14.11.2010
12:08:04
JA*absolut*JASehr geehrte/r Ratsuchende/r, das weitere Vorgehen hängt maßgeblich vom Inhalt des geschlossenen Vergleichs ab. Der "normale" Weg wäre es, sofern der Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, dessen Vollstreckung einzuleiten. Ohne genaue Kenntnis der Akte ist eine weitergehende Einschätzung nicht möglich. Sie sollten die Sache einem Anwalt übergeben. Hüten Sie sich vor übereilter Ersatzbeschaffung.*Mittelberg, Claus
PLZ: 48429
Tel.: 059718001157
13.11.2010
14:20:33

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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