Fall: Anfechtung bzw. Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Vor Gericht wurde zwischen mir (Klägerin) und dem Beklagten am 18.08.2011 ein Vergleich folgenden Inhalts geschlossen: Ich muss noch einen Restbetrag von 700 Euro an den Beklagten zahlen, er muss mir nach Zahlung eines Teilbetrags von 400 Euro ein Pony zurückgeben. Der Beklagte erklärte mehrfach auf Fragen des Richters, dass das Pony wohlauf und gesund sei. Es wurde eine Mindestratenzahlung von 50 Euro monatlich vereinbart, die ich auch pünktlich aufnahm. Am 28.10.2011, einen knappen Monat vor der letzten Rate, teilte mir die Gegenseite mit, dass das Pony am 04.10.2011 eingeschläfert werden musste. Ein tierärztlicher Bericht lag der Mitteilung bei, wonach bereits am 6. September 2011 der Tierarzt gerufen wurde und dieser schwere Arthrose und Hufrehe feststellte. Der Zustand hatte sich bis zum Einschläferungstermin trotz medizinischer Behandlung nicht gebessert. Ich erfuhr erst am 28.10. davon. Hinzu kommt, dass der Beklagte am 18.8. eine Widerspruchsfrist vom Vergleich von 14 Tagen bekam und dem Vergleich schriftlich am 1.9.2011 zustimmte, also 6 Tage bevor der Tierarzt gerufen wurde.
Somit fällt der Teil, der mir zugute kommen sollte und um den ich geklagt hatte, nämlich die Herausgabe des Ponys, weg. Der lässt sich ja auch nicht zwangsvollstrecken. Das Pony ist tot. Der andere Teil, nämlich die 700 Euro, die ich zu zahlen habe, wobei es sich um restliche Boxenmietschulden handelt, die ich noch nicht gezahlt hatte, kann vollstreckt werden bzw. muss ich zahlen. Das Pony war kein Pfand für diesen Betrag, sondern durch eine arglistige Täuschung in den "Besitz" des Beklagten gekommen, weshalb ich Klage erhoben hatte.
Das Pony war ein perfekt ausgebildetes Führzügelpony mit einem Einsatz von 3-4 Stunden pro Woche à 10 Euro. In der Annahme, dass ich es wohlbehalten zurück bekomme, hätte ich es, um die Kosten meines privat betriebenen Gnadenstalls zu senken, in diesem mässigen, für das Tier gesunden Einsatz für Führzügelspaziergänge mit Kleinkindern wieder eingesetzt. Das Pony war 21 Jahre alt und bei Gesundheit noch gut mindestens 4 Jahre für leichte Tätigkeiten einsetzbar gewesen, wenn nicht sogar noch länger.
Ich möchte einen Rücktritt vom Vergleich erreichen bzw. eine Anfechtung und den Gegner auf Nutzungsausfallschadenersatz verklagen im vorgenannten Rahmen. Die im tierärztlichen Attest beschriebenen Symptome sind nicht als Beginn einer Krankheit, sondern als Endstadium einzustufen (bin selbst Tierheilpraktikerin mit Schwerpunkt Pferde). Das muss ich jedoch beweisen, auch, dass der Beklagte am Termin 18.08.2011 gelogen hat, als er behauptete, das Tier sei gesund und wohlauf. Mir ist klar, dass das schwierig bis unmöglich ist und nur durch den Tierarzt bezeugt werden kann, der jedoch der Tierarzt des Gegners ist.
Was soll ich tun?
PLZ: 914..
Pseudonym: Michael
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 1. Januar 2012
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