Fall: Sky Abonement


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Als ich dieses Jahr meine bestehenden Sky Vertrag kündigte, um von dem erfahrungsgemäß von Sky dann offerierten Angeboten zu profitieren, erhielt ich zwei Kündigungsbestätigungen. Dies machte mich stutzig, vor allem da diese mit zwei verschiedenen Kundennummern versehen waren. Nach Prüfung meiner Kontounterlagen stellte ich fest, dass Sky seit März 2011 den vereinbarte Abo Betrag zweimal abbuchte. Daraufhin setzte ich mich mit der Kunden Hotline in Verbindung. Zunächst versicherte man mir dass dies ein Versehen sein müsste und zu viel gezahlte Gelder zurücküberwiesen werden. Diese Aussage stellte mich zunächst zufrieden, als im nächsten Monat jedoch wieder zwei Abbuchungen von mir festgestellt setzte ich mich wieder mit der Kundenhotline in Verbindung. Nach einem längerem Gespräch wurde von der Beraterin festgestellt, dass auf meinem Namen tatsächlich zwei Verträge mit exakt dem gleichen Filmpaket liefen. Als ich darstellte, hier müsse es sich um einen Irrtum handeln, da ich weder eine zweite Smart Card erhalten habe noch es Sinn machen würde in einem Haushalt zwei Abonnements abzuschließen, prüfte die Sachbearbeiterin den Sachverhalt und stellte fest das zu dem zweiten Vertrag auch keine Vertragsbestätigung von Sky erfolgt sei. Mir wurde von Sky geraten die Kundenabteilung in Hamburg anzuschreiben und in diesem Brief auch einen Betrugsverdacht zu äußern. Diesen Brief schrieb ich, hier dessen Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, als ich meinen bestehenden Abo Vertrag bei Ihnen kündigte, erhielt ich zwei Kündigungsbestätigungen, dies machte mich stutzig. Nach Durchsicht meiner Bankunterlagen, stellte ich fest dass mein zu zahlender Betrag, seit März 2011, zweimal von meinem Konto abgebucht wurde. Darauf setzte ich mich unverzüglich mit dem Kundenservice in Verbindung, dieser sprach von einem Missverständnis und versicherte mir dies in Ordnung zu bringen. Anfang dieses Monats musste ich feststellen, dass weiterhin doppelt abgebucht wurde und setzte mich wieder mit dem Kundenservice in Verbindung. Nach einigen Recherchen stellte Ihr Kundenservice fest, dass auf meinem Namen zwei Karten angemeldet sind. Von der Existenz einer zweiten Karte, die im März 2011 ausgestellt worden sein soll, weiß ich nichts. Damit ergibt sich für mich der Verdacht des Betrugs. Nie wurde von mir eine zweite Karte beantragt, noch erhielt ich je eine Auftragsbestätigung für eine zweite Karte. Ich bitte Sie umgehend den Vorfällen in Ihrem Hause nachzugehen und mir die Ergebnisse Ihrer Ermittlungen umgehend mitzuteilen. Die Zuviel gezahlten Beträge, überweisen Sie bitte umgehend auf mein Konto. Freundliche Grüße Nachdem keine Reaktion auf diesen Brief kam rief ich nun nochmals bei der Kundenhotline an um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Nach langem Gespräch wurde ich mit einer angeblichen Vorgesetzten des normalen Personals, einer Fr. Vosz verbunden. Diese erklärte mir nun es sei alles in bester Ordnung es seien bei Sky zwei Verträge mit mir angelegt, einer sei eine Verlängerung eines bestehenden Vertrages zum 31.01.2011 ein zweiter sei am 31.03.2011 begonnen worden. Als ich erwiderte ich habe keinerlei Bestätigung für den zweiten Vertrag erhalten wurde mir entgegnet die sei sehr wohl der Fall gewesen und zwar sei der eine verlängerte Vertrag am 24.01.2011 13.08 Uhr vom System bestätigt worden und als Brief an mich gegangen, der zweite Vertrag sei am 24.01.2011 11.13 Uhr bestätigt worden und ebenfalls an mich gesandt worden. Meine Entgegnungen, dass es eigentümlich sei, dass die Bestätigungen an ein und demselben Tag herausgingen obwohl der zweite Vertrag erst zwei Monate später beginne und es sich womöglich um einen Irrtum der Sachbearbeitung von Sky handle wurden unwirsch abgetan und das Gespräch beendet. Fragen nach einer fehlende zweite Smart Card und ob diese überhaupt jemals aktiviert wurde konnte ich nicht mehr stellen. Was nun.

PLZ: 820..

Pseudonym: percunia

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 18. Januar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JADa Ihrerseits kein zweites Abonnement beantragt wurde, scheint es sich um einen Fehler bei Sky zu handeln, so dass die zuviel gezahlten beträge nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben wären. Eine abschließende Bewertung kann jedoch erst nach Durchsicht aller ihren zur Verfügung stehenden Unterlagen vorgenommen werden.*Hofreiter, Andreas
PLZ: 81677
Tel.: 089 92 79 18 84
06.01.2012
11:38:17
JA*überwiegend*JAHier sollte in jedem Fall rechtlich gegen Sky vorgegangen werden!*Müller, Knut
PLZ: 80799
Tel.: 08063 972 838 0
06.01.2012
08:36:24
JA*überwiegend*JANach der Schilderung spricht die Beweislage für einen bestehenden Vertrag und damit einen Bereicherungsanspruch wegen des zuviel gezahlten zweiten Vertrages*Schmid, Wolfgang
PLZ: 82229
Tel.: 08152 980 336
08.01.2012
12:21:05
JA*überwiegend*JAWenn die Verhandlungen so abgebrochen wurde bewirkt die Einschaltung eines Rechtsbeistandes oftmals Wunder. Für eine intensive Beratung, auch über Kosten ist jedoch ein persönliches Beratungsgespräch unumgänglich.*Haußmann, Manfred
PLZ: 86167
Tel.: 0821 796 855 0
06.01.2012
18:29:01
JA*überwiegend*JASehr geehrte(r) Rechtssuchende(r), soweit sich Sky auf einen weiteren Vertrag beruft, ist seitens Sky nachzuweisen, dass ein solcher Vertrag überhaupt geschlossen bzw. verlängert wurde. Soweit seitens Sky keine anspruchsbegründenden Tatsachen vorgebracht werden können, dürfte Ihnen wohl ein Rückforderungsanspruch wegen zu viel gezahlter Beiträge zustehen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, sollten die überzahlten Beträge zurückgefordert werden. Selbstverständlich kann der Sachverhalt aber nur anhand Ihrer kompletten Unterlagen verlässlich geprüft werden. Gerne schaue ich mir diese an und übernehme die weitere Korrespondenz mit Sky. Bitte kontaktieren Sie mich. Mit freundlichen Grüßen M. Dieluweit*Dieluweit, Marc
PLZ: 42659
Tel.: 0212 2443796
05.01.2012
00:24:49

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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