Fall: Autokauf
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Ich habe ein Auto gekauft mit meiner damaligen Freundin. Sie gab mir 8000,- Euro dazu. Im Kaufvertrag stand nur ich genauso in dem Fahrzeugschein und Brief, Versicherung Steuern usw. habe auch ich bezahlt. Sie betrog mich kurze Zeit später mit einem Freund und trennte sich von mir. Ich habe den Wagen verkauft und Ihr keinen Cent gegeben. Es gibt nix schriftliches dass sie mir das geld geborgt oder sonstiges hat. ich gehe von einer schenkung aus. sie will aber nun geld sehen. wie sind meine chancen vor gericht??? DANKE!
PLZ: 095..
Pseudonym: coolrunning
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 2. September 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | wegen des komplizierten Sachverhalts und des zwischen Ihnen jetzt sicherlich bestehenden "Konfliktpotentials" sollte unbedingt und unverzüglich ein Anwalt konsultiert werden* | Dauth, Joachim PLZ: 09337 Tel.: (03723)41 54 58 | 21.08.2010 11:31:34 |
| JA* | überwiegend* | JA | Wenn es sich nachweisen läßt, dass sie Ihnen das Geld gegeben hat, wirds problematisch. Wenn muss komplett bestritten werden, dass Sie Geld erhalten haben. Schon wenn Sie sich auf darauf einlassen, ob Schenkung oder nicht gestehen Sie Geldempfnag zu. Auch Schenkungen kann mam zurückfordern. Ich empfehle unbedingt die Zuziehung eines Rechtsanwaltes* | Schwier, Kerstin PLZ: 04680 Tel.: 034381 5 58 63 | 23.08.2010 09:58:51 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Erfolgsaussichten hängen von den Beweismöglichkeiten ab. Im übrigen ist das Landgericht zuständig und dort besteht Anwaltszwang.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 20.08.2010 09:11:41 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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