Fall: Autokauf


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich habe ein Auto gekauft mit meiner damaligen Freundin. Sie gab mir 8000,- Euro dazu. Im Kaufvertrag stand nur ich genauso in dem Fahrzeugschein und Brief, Versicherung Steuern usw. habe auch ich bezahlt. Sie betrog mich kurze Zeit später mit einem Freund und trennte sich von mir. Ich habe den Wagen verkauft und Ihr keinen Cent gegeben. Es gibt nix schriftliches dass sie mir das geld geborgt oder sonstiges hat. ich gehe von einer schenkung aus. sie will aber nun geld sehen. wie sind meine chancen vor gericht??? DANKE!

PLZ: 095..

Pseudonym: coolrunning

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 2. September 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAwegen des komplizierten Sachverhalts und des zwischen Ihnen jetzt sicherlich bestehenden "Konfliktpotentials" sollte unbedingt und unverzüglich ein Anwalt konsultiert werden*Dauth, Joachim
PLZ: 09337
Tel.: (03723)41 54 58
21.08.2010
11:31:34
JA*überwiegend*JAWenn es sich nachweisen läßt, dass sie Ihnen das Geld gegeben hat, wirds problematisch. Wenn muss komplett bestritten werden, dass Sie Geld erhalten haben. Schon wenn Sie sich auf darauf einlassen, ob Schenkung oder nicht gestehen Sie Geldempfnag zu. Auch Schenkungen kann mam zurückfordern. Ich empfehle unbedingt die Zuziehung eines Rechtsanwaltes*Schwier, Kerstin
PLZ: 04680
Tel.: 034381 5 58 63
23.08.2010
09:58:51
JA*überwiegend*JADie Erfolgsaussichten hängen von den Beweismöglichkeiten ab. Im übrigen ist das Landgericht zuständig und dort besteht Anwaltszwang.*Beder, Bernd
PLZ: 13086
Tel.: 03045976670
20.08.2010
09:11:41

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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