Fall: Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren für zwei Baudarlehen


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Zitat: "Die Oberlandesgerichte Bamberg, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamm, Karlsruhe und Zweibrücken entschieden alle einmütig: Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig. Die Bearbeitung des Kredits sei keine Dienstleistung für den Kunden..." Im Anschreiben vom 22.11.2011 habe ich die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren gefordert. Die Investitionsbank hat in der Antwort vom 20.12.2011 dieser Forderung widersprochen. Höhe der beiden Bearbeitungsgebührn: 4660,- DM und 2500,- DM

PLZ: 123..

Pseudonym: Ciekawy

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 23. Januar 2012

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JA Kasper, Jetta
PLZ: 12205
Tel.: 030 897 264 30
10.01.2012
22:53:37
JA*überwiegend*JA Kasper, Jetta
PLZ: 12205
Tel.: 030897 264 30
10.01.2012
22:53:47
JA*überwiegend*JAPrüfung des Einzelfalls erforderlich! Achtung: Grundsatzentscheidung des BGH liegt noch nicht vor!*Miltenberger, Susan
PLZ: 10365
Tel.: 030 577 952 50
10.01.2012
14:00:22
JA*überwiegend*JASehr geehrte(r) Rechtssuchende(r), es ist richtig, dass diverse Oberlandesgerichte Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig halten. Die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, eine Bearbeitungsgebühr für die Darlehensvergabe zu berechnen, wird als Verstoß gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewertet. Als Grund für die Unwirksamkeit wird seitens der Rechtsprechung angenommen, dass es das originäre Interesse der kreditgebenden Banken sei, bspw. die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu checken sowie den Vertragsschluss (, der i.Ü. überwiegend elektronisch generiert wird,) vorzubereiten. Eine Berechnung dieser Tätigkeit wird daher von der Rspr. als unwirksam erachtet. Hinzuweisen ist aber darauf, dass zu dieser Thematik (noch) keine höchstrichterliche Rspr., also eine Beurteilung des Bundesgerichtshofs (BGH), vorliegt. Nach meiner Erfahrung ziehen sich viele Banken daher auch hierauf zurück und verweigern jedwede Erstattung von Bearbeitungsgebühren, da sie die BGH Rspr. erst einmal abwarten wollen. Ob Ihnen ein Anspruch gegen Ihre kreditgebende Bank unter Zugrundelegung der Rspr. der Oberlandesgerichte zusteht, müßte gesondert geprüft und kann nicht pauschal beantwortet werden. So sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank zu prüfen und sollten diese AGB rechtswidrig sein, ist zu prüfen, ob Ihr Rückforderungsanspruch ggf. verjährt ist. Gerne berate ich Sie zu dieser Thematik. Hierzu darf ich Sie bitten, mich zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Marc Dieluweit *Dieluweit, Marc
PLZ: 42659
Tel.: 0212 2443796
09.01.2012
18:28:35

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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