Fall: RAe, weigern sich, die gesamte Forderung aufzuzeigen


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtswegbeschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Vor 34 Jahren habe ich eine Ware für ca. DM 800.- gekauft. Wegen Mängel habe ich diese retourniert, jedoch ein Nachbar hat die Ware für mich angenommen, weil ich beruflich unterwegs war. So wurde der Vertrag rechtskräftig, obwohl eine Verbesserung nicht vorgenom- men wurde. 15 Jahre habe ich nichts mehr von denengehört! Eines Tages stand ein GV vor der Tür und wollte die EV oder Geld. Der bekam die EV weil ich der Auffassung war und bin, der Gläubiger kann ja seine Ware wieder haben! Im verg.Juni habe ich die EV in dieser Sache nochmals abgelegt, was ich ungerecht fand. Die RAe. weigern sich, mir eine Gesamtforderung zu nennen, damit ich diese aus der Welt schaffen kann, obwohl ich als Rentner nichts zu verlieren habe.

PLZ: 861..

Pseudonym: Jussuf

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 13. Februar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAEin Rechtsanwalt kann Sie ausführlich beraten zum weiteren Vorgehen und insbesondere einer Einwendung, die sich für Juristen hier eventuell aufdrängt. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, weise aber daraufhin, dass in einer derartigen Konstellation oftmals das Kostenrisiko (eigenen Anwalt zu zahlen) beim Mandanten verbleibt. Mit freundlichen Grüßen Haußmann Manfred Rechtsanwalt*Haußmann, Manfred
PLZ: 86167
Tel.: 0821 796 855 0
31.01.2012
13:45:24
NEIN*      -JAAls Schuldner muss Ihnen Auskunft darüber gegeben werden, welche Summe Sie schulden, daher nochmal selbst oder mit RA versuchen, das herauszufinden*Spiertz, Marina
PLZ: 82131
Tel.: 089 893 564 41
02.02.2012
10:03:02

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.