Fall: Mietkaution vom Nachmieter zu erstatten
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Mietvertrag mit grösserer Vermietergesellschaft. Laut Vertrag ist die Kaution 3 Monate nach Auszug rückzuerstatten. Nachtrag zum Mietvertrag "die Kaution ist vom Nachmieter an den Vormieter zu zahlen".
Kautionshöhe 795€. Der Nachmieter hat innerhalb eines halben Jahres in 3 Raten 700€ bezahlt. Die 3. Rate nur nach Androhung des Mahnverfahrens. Es fehlen nun noch 95€ und der Nachmieter verweigert jeglichen Kontakt. Soll ich nun für die restlichen 95€ noch einmal einen Brief mit Androhung eines Mahnverfahrens unter Zeugen bei dem Nachmieter einwerfen, oder soll ich jetzt, da die 3. Rate schon vor etwa 4 Wochen bezahlt wurde und ich zu dem Nachmieter nach wie vor keinen Kontakt bekomme, wegen der fehlenden 95€ sofort zum Mahngericht gehen?
PLZ: 779..
Pseudonym: Nane001
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 27. Januar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Die Klausel im Mietvertrag dürfte nichtig sein, und daher gibt es auch einen Anspruch gg. den Vermieter auf Rückzahlung der noch offenen Kaution, übrigens auch der Zinsen.* | Sattler, Stephan PLZ: 79100 Tel.: 0761 456 888-0 | 16.01.2012 07:44:41 |
| JA* | absolut* | JA | Die Klausel im Mietvertrag dürfte nichtig sein, und daher gibt es auch einen Anspruch gg. den Vermieter auf Rückzahlung der noch offenen Kaution, übrigens auch der Zinsen.* | Sattler, Stephan PLZ: 79100 Tel.: 0761456 8880 | 16.01.2012 07:46:05 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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