Fall: Eingebaute neue Luftwärmepumpenheizung funktioniert nicht


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: 2008 haben wir eine Luftwärmepumpenheizung gekauft und installieren lassen. Es wurde uns schriftlich zugesagt, dass diese Heizung unser Haus bei Minus 20 Grad Außentemperatur auf mindestens 22 Grad Innentemperatur erwärmt. Ferner wurde uns eine Ersparnis der Heizkosten gegenüber unserer Ölheizung versprochen. Die letzten beiden Winter hatten wir Innentemperaturen von höchstens 18 Grad. Stromkosten ohne Ende. Nachbesserungen an der Heizung brachten nicht das Geringste. Wir möchten vom Vertrag zurücktreten. Die Heizung soll wieder ausgebaut werden.

PLZ: 905..

Pseudonym: Warmduscher

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 14. September 2010

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JASehr geehrter Fragesteller, nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt erscheinen Ansprüche wegen der zu geringen Leistung der Heizung durchaus vorzuliegen. Sofern es zutrifft, dass hier auch schriftliche Zusicherungen gegeben wurden, erscheinen auch die Erfolgsaussichten gut. Da der Einbau allerdings bereits 2008 erfolgte ist noch die Verjährung der Ansprüche genau zu prüfen.*Bergler, Martin
PLZ: 90547
Tel.: 091192318650
02.09.2010
11:31:11
JA*überwiegend*JA Jordan, Sonja
PLZ: 90522
Tel.: (0911)2 44 84 86
03.09.2010
12:37:18
JA*überwiegend*JAHier kann sich eine Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht lohnen, da die Erwärmungsleistung der Heizung und ev. die Energieersparnis bei näherer Prüfung als vereinbarte Beschaffenheit und somit bei Fehlen als Mangel identifiziert werden können. Wenn Nachbessrungsversuche scheitern, kann auch ein Rücktrittsrecht bestehen.*Horlamus Carl - Peter
PLZ: 90429
Tel.: 0911323860
02.09.2010
09:56:33
JA*überwiegend*JAWenn mehrfache Aufforderungen zur Nachbesserung fruchtlos geblieben sind, ist ein Rücktritt möglich. Sie müssen allerdings die gemachten Zusicherungen beweisen (am besten schriftliche Zusicherung über Temperaturen und Verbrauch)*RAin Thulke-Rinne, Silke
PLZ: 90762
Tel.: 091197913 53
03.09.2010
10:44:10
JA*überwiegend*JASollten die Zusicherungen beweisbar sein, besteht Aussicht auf Erfolg. Verjährung muss geprüft werden.*Kaps, Martina
PLZ: 70173
Tel.: 07113418274
08.09.2010
12:43:17

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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