Fall: Austauschmotor
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: 1000 km nach großer Motorinspektion eines "neuen Gebrauchten" Motorschaden. Darauf hin erfolglose Motorreparatur aufgrund Fehldiagnose für 1600€ in selbiger Fachwerkstatt (Kapitaler Motorschaden lag offenbar bereits vor). "Entgegenkommen" der Werkstatt: Ein von mir beschaffter Austauschmotor (ATM) wird zum Festpreis (ca 30% der Arbeitszeit) eingebaut und alle Neuteile des fälschlich überflüssiger Weise "reparierten" übernommen. ATM mit 12 Monaten Gewährleisuntg lt. AGB des ATM-Lieferanten (Haftung nur bis Kaufsumme rechtmäßig??). ATM lief nicht einwandfrei, sollte in den Tagen danach vollendet werden. Nach 200km defekt (am Tag der Übernahme aus der Reparatur). Bis jetzt ist nicht klar, ob ein Einbaufehler der Grund des neuen Defektes ist oder der ATM fehlerhaft war. Wagen ist zur Nachbesserung seit >2 Wochen in der Werkstatt. Diagnose steht noch aus. Fragen: Frist setzen? Wenn klagen - gegen WEN? Streitwert etwa 9.000€.
PLZ: 243..
Pseudonym: Rumpelstielzchens V70
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 8. Oktober 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Es besteht bei Mangel am Motor eine Gewährleistungshaftung des Verkäufers des Motors, wenn dieser geweblich gehandelt hat und der Mangel bei Übergabe vorlag. Sollte es sich um einen Fehler beim Einbau handeln haftet die Werkstatt.* | Lehmann, Helge PLZ: 24340 Tel.: 04351 73 13 77 | 09.09.2010 10:59:14 |
| JA* | überwiegend* | JA | Aus den vorliegenden Daten kann eine vollständige Beurteilung der Sach- und Rechtslage natürlich noch nicht abgegeben werden. Es spricht allerdings einiges dafür, dass zumindest in Bezug auf die zweite "Reparatur" mit anwaltlicher Hilfe Kosten vermieden werden können. Im Rahmen einer gerichtlichen Klärung richtet sich der Rechtsstreit zunächst sowohl gegen den Lieferanten des ATM als auch gegen die ausführende Werkstatt. Schon jetzt ist klar, dass ohne einen gerichtlich bestellten Gutachter keine Entscheidung im Sinne des Kunden zu erwarten ist. Vorliegend ist eine schnelle Reaktion erforderlich, um die erforderliche Beweissicherung zur Durchsetzung von Ansprüchen zu bewerkstelligen.* | Hofmann, Stephan PLZ: 24107 Tel.: 0431 9 08 84 23 | 06.09.2010 09:56:20 |
| JA* | absolut* | JA | Sie müssen sich beim Landgericht durch einen Anwalt vertreten lassen (Anwaltszwang).* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 04.09.2010 10:43:46 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Bei Klage vor dem Landgericht (Streitwert bei EUR 9.000,00) besteht Anwaltszwang. Ggfs kann auch zunächst nur Beweissicherung betrieben werden. Dies ist allerdings noch genau zu prüfen.* | Kaps, Martina PLZ: 70173 Tel.: 07113418274 | 08.09.2010 12:37:14 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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