Fall: Steuerschaden durch Beratungsfehler


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Auf meine Veranlassung hin löste mein Steuerberater (langjähriger umfassender Auftrag für 4 Firmen in meinem Mitbesitz) 2006 eine Stille Beteiligung an meiner GmbH auf. Dazu verfasste er den Auflösungsvertrag unterschriftsreif und erstellte für die Stille Beteiligungsgesellschaft, die GmbH, an der diese beteiligt war und für mich persönlich falsche Steuererklärungen, die keine steuerlichen Auswirkungen erkennen liessen. Ich war in dem Jahr 2006 der Auflösung 54 Jahre alt. 2011 wurde mir vom Finanzamt ein geänderter Steuerbescheid zugesandt, nach dem ich ca. 14.000.- Euro zzgl. Zinsen nachzahlen musste, da durch die Auflösung der Stillen meinem Privatvermögen eine Beteiligung zurücfloß (50 % einer Wohnung, da die GmbH in dieser Immobilie ihr Büro hatte) Nachweislich war dem Berater bekannt, daß diese 50% der Immobilie der GmbH zugeflossen waren (Zebra-Gesellschaft) Mir wurde durch anderen Steuerberater testiert, daß die Auflösung in 2007 (in meinem Lebensalter 55 Jahre) keine negativen steuerlichen Auswirkungen gehabt hätte (Freibetrag §16 EstG)) Steuerberater wurde zur Heilung seines Fehlers aufgefordert, lehnte jedoch die kostenfreie Übernahme des "Mandats" ab. Nun will ich wegen Fehlberatung auf Schadensersatz (Steuern, Zinsen und Verfahrenskosten) klagen.

PLZ: 508..

Pseudonym: Satinato

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 30. Januar 2012

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JADa Ihr Steuerberater eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für derartige Fälle hat, sollte er diese informieren und den Fall an diese weiterleiten. Für die Erfolgsaussichten kommt es entscheidend darauf an, ob Sie die Falschberatung udn den daraus entstandenen Schaden schlüssig darlegen und beweisen können. Das kann mit hohen Sachverständigenkosten verbunden sein, für die Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens in Vorleistung treten müssen. Ein solches Verfahren ist mit Risiken verbunden, bietet aber die Chance für einen Vergleich im Gütetermin. Prüfen Sie, ob Sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen können.*Kansy, Petra
PLZ: 53604
Tel.: 02224 972 981
17.01.2012
16:59:39
NEIN*      -JAEs kommt für einen Erfolg einer Klage sehr darauf an, wieweit Sie an der Erstellung der falschen Steuererklärungen bewusst mitgewirkt haben. Dies kann nur in einem persönlichen Gespräch eindeutig geklärt werden.*Schlegel, Bernd
PLZ: 53639
Tel.: 02223 - 2 89 45
17.01.2012
16:37:21
JA*überwiegend*JAWenn der StB eine Steuergestaltung in Kenntnis aller Umstände getätigt hat, die sich als unvorteilhaft herausstellt, dann haftet er für die sich aus seiner (Falsch-) Beratung ergebenden Schäden. Zur Abdeckung solcher möglicher Haftungsschäden hat ein StB eine Berufshaftpflichtversicherung, die in einem solchen Fall (nach Abzug der Eigenbeteiligung) den Schaden (beinhaltet auch Prozess- und Anwaltskosten) übernimmt. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Oliver Heeder *Heeder, Oliver
PLZ: 82069
Tel.: 08178867371
17.01.2012
11:11:47
JA*überwiegend*JAWenn der StB eine Steuergestaltung in Kenntnis aller Umstände getätigt hat, die sich als unvorteilhaft herausstellt, dann haftet er für die sich aus seiner (Falsch-) Beratung ergebenden Schäden. Zur Abdeckung solcher möglicher Haftungsschäden hat ein StB eine Berufshaftpflichtversicherung, die in einem solchen Fall (nach Abzug der Eigenbeteiligung) den Schaden (beinhaltet auch Prozess- und Anwaltskosten) übernimmt. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Oliver Heeder *Heeder, Oliver
PLZ: 82069
Tel.: 08178867371
17.01.2012
11:11:58
JA*überwiegend*JAWenn der StB eine Steuergestaltung in Kenntnis aller Umstände getätigt hat, die sich als unvorteilhaft herausstellt, dann haftet er für die sich aus seiner (Falsch-) Beratung ergebenden Schäden. Zur Abdeckung solcher möglicher Haftungsschäden hat ein StB eine Berufshaftpflichtversicherung, die in einem solchen Fall (nach Abzug der Eigenbeteiligung) den Schaden (beinhaltet auch Prozess- und Anwaltskosten) übernimmt. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Oliver Heeder *Heeder, Oliver
PLZ: 82069
Tel.: 08178867371
17.01.2012
11:12:21

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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