Fall: Geburtsschaden
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Ich bin 8/1982 geboren in der ehemaligen DDR geboren. Ich war eine Steißlage, der behandelnde Arzt konnte meine Füße tasten. Trotzdem sollte ich spontan und nicht per Kaiserschnitt geboren werden. In Folge dessen, zog ich mir bei der Geburt eine Plexuslähmung im linken Arm zu. Hat es noch Sinn, auf Schadensersatz zu klagen? Zu DDR Zeiten war dies nicht möglich.
PLZ: 120..
Pseudonym: cleo
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 21. Januar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Abgesehen von der schwierigen Beweislage, dürfte hier die Verjährung eingetreten sein. Eine ordentliche Beurteilung kann erst nach detaillierterer Sachver-haltskenntnis erfolgen.* | Kaul, Ekkehard PLZ: 13125 Tel.: 030 943 099 8 | 09.01.2012 07:31:16 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
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