Fall: Arztfehler
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich wurde vor Jahren (1995)beim Hausarzt vorstellig um Muttermale entfernen zu lassen. Eigentlich hatte ich mit einer Überweisung gerechnet. Der Arzt versicherte mir, dass er das selbst erledigen kann und ich stimmmte zu.
Als Resultat blieben Narben wie Einschusslöcher. Seither bin ich so oft gefragt worden, warum ich aussehe wie gefoltert, dass es mir nun reicht.
Kann ich dafür eine Schadensersatz/Schmerzensgeldklage anstreben?
PLZ: 661..
Pseudonym: Callerhan
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 11. September 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Umfängliche Rechtsberatung erforderlich wegen ärztlichem Behandlungsfehler im Hinblick auf Darlegungs- und Beweislast, Verwirkungs- und Verjährungsfragen.* | Eibes, Iris PLZ: 66125 Tel.: 06897 20 68 | 30.08.2010 11:09:48 |
| NEIN* | - | NEIN | Jacob, Michael PLZ: 66538 Tel.: (06821)2 60 25 | 30.08.2010 15:26:48 | |
| NEIN* | - | NEIN | Da er Kenntnis vom Behandlungsfehler schon mehr als 3 Jahre hat, sind etwaige Ansprüche verjährt.* | Becker, Astrid PLZ: 66482 Tel.: 06332 7 52 10 | 01.09.2010 17:30:03 |
| NEIN* | - | NEIN | Die Ansprüche dürften verjährt sein. Vorfall war 1995. Verjährung nach §§ 823, 847 BGB beträgt 3 Jahre ab Kenntnis der relevanten Umstände.* | Stichler, Claus-Jürgen PLZ: 66482 Tel.: 06332 20 73 94 | 30.08.2010 14:04:23 |
| NEIN* | - | JA | Hier sollte geprüft werden, ob nicht Verjährung eingetreten ist.* | Wandt, Marc N. PLZ: 58239 Tel.: 0230420060 | 29.08.2010 15:32:12 |
| NEIN* | - | JA | Da diesem Sachverhalt online nicht gebührlich Rechnung getragen werden kann, empfehle ich direkte Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei.* | Hesterberg, Holger PLZ: 82515 Tel.: 08171385503 | 30.08.2010 12:11:53 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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