Fall: Arztfehler


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich wurde vor Jahren (1995)beim Hausarzt vorstellig um Muttermale entfernen zu lassen. Eigentlich hatte ich mit einer Überweisung gerechnet. Der Arzt versicherte mir, dass er das selbst erledigen kann und ich stimmmte zu. Als Resultat blieben Narben wie Einschusslöcher. Seither bin ich so oft gefragt worden, warum ich aussehe wie gefoltert, dass es mir nun reicht. Kann ich dafür eine Schadensersatz/Schmerzensgeldklage anstreben?

PLZ: 661..

Pseudonym: Callerhan

Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 11. September 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAUmfängliche Rechtsberatung erforderlich wegen ärztlichem Behandlungsfehler im Hinblick auf Darlegungs- und Beweislast, Verwirkungs- und Verjährungsfragen.*Eibes, Iris
PLZ: 66125
Tel.: 06897 20 68
30.08.2010
11:09:48
NEIN*      -NEIN Jacob, Michael
PLZ: 66538
Tel.: (06821)2 60 25
30.08.2010
15:26:48
NEIN*      -NEINDa er Kenntnis vom Behandlungsfehler schon mehr als 3 Jahre hat, sind etwaige Ansprüche verjährt.*Becker, Astrid
PLZ: 66482
Tel.: 06332 7 52 10
01.09.2010
17:30:03
NEIN*      -NEINDie Ansprüche dürften verjährt sein. Vorfall war 1995. Verjährung nach §§ 823, 847 BGB beträgt 3 Jahre ab Kenntnis der relevanten Umstände.*Stichler, Claus-Jürgen
PLZ: 66482
Tel.: 06332 20 73 94
30.08.2010
14:04:23
NEIN*      -JAHier sollte geprüft werden, ob nicht Verjährung eingetreten ist.*Wandt, Marc N.
PLZ: 58239
Tel.: 0230420060
29.08.2010
15:32:12
NEIN*      -JADa diesem Sachverhalt online nicht gebührlich Rechnung getragen werden kann, empfehle ich direkte Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei.*Hesterberg, Holger
PLZ: 82515
Tel.: 08171385503
30.08.2010
12:11:53

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.