Fall: Rücktritt vom Vorvertrag


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Wir haben einen Vorvertrag mit einem Gastronom geschlossen über 11.000€! Dieser beinhaltete lediglich nur, dass bis zum 06.02 ein "richtiger Kaufvertrag" geschlossen wird. Wir möchten diesen Vertrag aber nun zurückziehen, weil sich unser Mitkäufer zurückgezogen hat! der Vorvertrag lief allerdings nur auf meinen Namen... Stehe ich jetzt im Mist? Wir habe auch leider kein Widerrufsrecht im Vorvertrag festgehalten! was kann ich jetzt machen? der aktuelle Besitzer verlangt die Erfüllung des Vorvertrages... Bitte um Hilfe...

PLZ: 448..

Pseudonym: Graziana

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 6. Januar 2012

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NEIN*      -JAOhne genaue Kenntnis des Vorvertrages kann nicht seriös beurteilt werden, ob dieser für Sie bindend ist und bejahendenfalls, welche Verpflichtungen daraus im einzelnen bestehen. Sie können mir den Vertrag zur Prüfung übermitteln, gerne per FAX oder E-Mail. Einen weiteren Vertrag würde ich ohne Prüfung nicht abschließen!*Lüttel, Ingo
PLZ: 44534
Tel.: 02306 710 55
05.01.2012
13:36:51
NEIN*      -JAHier ist auf jeden Fall der Vertrag zu prüfen, um eine treffliche Antwort zu geben. Gerne stehe ich Ihnen entsprechend zur Verfügung.*Wandt, Marc N.
PLZ: 58239
Tel.: 0230420060
04.01.2012
15:27:22
JA*überwiegend*JAEs gilt nach Prüfung des Vertragswerks einzuschätzen, ob Widerrufs- oder Rücktrittsrechte bestehen. Ggf. ist eine vergleichsweise Einigung anzustreben.*Heiermann, Stefan
PLZ: 58300
Tel.: 02335 8 47 07 40
05.01.2012
13:38:51
NEIN*      -JA Dreier, Carsten
PLZ: 44135
Tel.: 023158 96 99 73
05.01.2012
11:42:41
JA*kostendeckend*JADie bisherigne Angaben zum Sachverhalt sind nicht umfangreich genug, um eine einigermaßen fundierte Einschätzung der Situation abgeben zu können. Der Mdt. sollte daher mit allen seinen Unterlagen unbedingt bei einer Kollegin/einem Kollegen vorstellig werden, um sich ausführlich beraten und ggf. auch vertreten zu lassen.*Kieslers, Dirk
PLZ: 45966
Tel.: 02043 376 139
05.01.2012
14:03:02
JA*überwiegend*JADer Sachverhalt sollte in jedem Fall weiter aufgeklärt werden. Der Inhalt des Vertrages ist entscheidend.*Cellar, Anna
PLZ: 45481
Tel.: 0208 3 05 62 96
05.01.2012
15:47:28
JA*überwiegend*JADer Sachverhalt sollte in jedem Fall weiter aufgeklärt werden. Der Inhalt des Vertrages ist entscheidend.*Cellar, Anna
PLZ: 45481
Tel.: 0208 3 05 62 96
05.01.2012
15:47:30
NEIN*      -JAUm Ihnen eine verlässliche Auskunft geben zu können, ob und wenn inwieweit der Vorvertrag bindend ist bzw. man sich von diesem lösen kann, müsste im Einzelnen geprüft werden. Ich darf Sie höflich um Überlassung des Vertragsexemplars - gerne per E-Mail - bitten, so dass Sie sich auch kurzfristig gegenüber dem Gastronomen positionieren können. Mit freundlichen Grüßen Marc Dieluweit -Rechtsanwalt-*Dieluweit, Marc
PLZ: 42659
Tel.: 0212 2443796
04.01.2012
12:39:12
JA*kostendeckend*JAZur endgültigen juristischen Beurteilung des Falles ist die Hinzuziehung eines Anwaltes unabdingbar! Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass auch ein Vorvertrag grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet. Zur Prüfung der Kündigungs- bzw. Rücktrittsmöglichkeit von dem geschlossenen Vorvertrag bieten wir Ihnen gerne unsere anwaltliche Hilfe an! RAin Marion Prondzinsky-Kohlmetz www.prondzinsky-thoennessen.de *Prondzinsky-Kohlmetz, Marion
PLZ: 40789
Tel.: 02173109960
05.01.2012
14:05:57
JA*kostendeckend*JAZur endgültigen juristischen Beurteilung des Falles ist die Hinzuziehung eines Anwaltes unabdingbar! Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass auch ein Vorvertrag grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet. Zur Prüfung der Kündigungs- bzw. Rücktrittsmöglichkeit von dem geschlossenen Vorvertrag bieten wir Ihnen gerne unsere anwaltliche Hilfe an! RAin Marion Prondzinsky-Kohlmetz www.prondzinsky-thoennessen.de *Prondzinsky-Kohlmetz, Marion
PLZ: 40789
Tel.: 02173109960
05.01.2012
14:05:38
JA*kostendeckend*JAZur endgültigen juristischen Beurteilung des Falles ist die Hinzuziehung eines Anwaltes unabdingbar! Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass auch ein Vorvertrag grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet. Zur Prüfung der Kündigungs- bzw. Rücktrittsmöglichkeit von dem geschlossenen Vorvertrag bieten wir Ihnen gerne unsere anwaltliche Hilfe an! RAin Marion Prondzinsky-Kohlmetz www.prondzinsky-thoennessen.de *Prondzinsky-Kohlmetz, Marion
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05.01.2012
14:06:17
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05.01.2012
14:06:00
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05.01.2012
14:05:41
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05.01.2012
14:06:21
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05.01.2012
14:06:03
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05.01.2012
14:05:44
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05.01.2012
14:06:27
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14:05:47
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05.01.2012
14:06:32
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05.01.2012
14:06:09
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05.01.2012
14:05:49
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05.01.2012
14:05:19
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05.01.2012
14:06:11
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05.01.2012
14:05:54
JA*kostendeckend*JAZur endgültigen juristischen Beurteilung des Falles ist die Hinzuziehung eines Anwaltes unabdingbar! Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass auch ein Vorvertrag grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet. Zur Prüfung der Kündigungs- bzw. Rücktrittsmöglichkeit von dem geschlossenen Vorvertrag bieten wir Ihnen gerne unsere anwaltliche Hilfe an! RAin Marion Prondzinsky-Kohlmetz www.prondzinsky-thoennessen.de *Prondzinsky-Kohlmetz, Marion
PLZ: 40789
Tel.: 02173109960
05.01.2012
14:05:36
JA*kostendeckend*JAZur endgültigen juristischen Beurteilung des Falles ist die Hinzuziehung eines Anwaltes unabdingbar! Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass auch ein Vorvertrag grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet. Zur Prüfung der Kündigungs- bzw. Rücktrittsmöglichkeit von dem geschlossenen Vorvertrag bieten wir Ihnen gerne unsere anwaltliche Hilfe an! RAin Marion Prondzinsky-Kohlmetz www.prondzinsky-thoennessen.de *Prondzinsky-Kohlmetz, Marion
PLZ: 40789
Tel.: 02173109960
05.01.2012
14:06:14
JA*kostendeckend*JADer "Vorvertrag" könnte unwirksame Klauseln enthalten oder dem Hauptvertrag könnten tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen.*Paulsen, Marc
PLZ: 59394
Tel.: 02596 939 776
05.01.2012
18:33:10
NEIN*      -JAOhne den Vorvertrag einzusehen,lässt sich dieser Fall nicht abschließend beurteilen.Ich habe die Frage,ob sich eine Klage lohnt oder nicht, nur beantwortet,weil sich ansonsten diese mail nicht abschicken lässt.Evtl. ergibt eine Prüfung des Vorvertrages, daß sich ein Prozess lohnt.*Dr. Bongartz,Michael
PLZ: 46325
Tel.: 02861924530
05.01.2012
11:33:11
NEIN*      -JASie sind Vertragspartner und haben einen Vertrag ohne Rücktrittskonditionen vereinbart. Zur Klärung bedarf es jedoch zunächst der Sichtung der Unterlagen, um einschätzen zu können, ob bzw. unter welchen Bedingungen Sie vom Vertrag zurücktreten könnten.*Horn, Christian
PLZ: 41564
Tel.: 02131 3 68 44 28
06.01.2012
08:54:14

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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