Fall: Immobielienveräußerung "gezwungen"
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Meine Eltern sind seit ca. 2001 geschieden, seit dem zahlt mein Vater alleine für die Eigentumswohnung, allerdings ist meine Mutter weiterhin als mit Eigentümerin und Schuldnerin eingetragen, vor ca. 2 Jahren musste der Darlehnsvertrag erneuert und von beiden Eltern unterschrieben werden, was meine Mutter nicht machte und die Unterlagen einbehielt. Seit dem hat die Bank auch keine Rate mehr abgebucht. Letztes Jahr veräußerte meine Mutter ohnr Absprache ihren Miteigentumsanteil an ein Maklerbüro welches jetzt den Anteil meines Vaters füt 20.000 € erwerben möchte. Dieses Angebot kommt für meinen Vater nicht in Frage und nun drohen Sie mit der Einleitung einer Zwangsversteigerung wenn wir nicht auf dieses Angebot eingehen und wollen dazu noch den Mietanteil einklagen. Das Maklerbüro ist im Grundbuch nur vorgemerkt. Was dazu noch sehr fraglich ist, das die Bank so noch keine Forderungen an meinen Vater gestellt hat. Hinter diesem geschehen steckt allerdings eine ganz andere Person, der Eigentümer des restlichen Gebäudes wo mein Vater die Eigentumswohnung hat. Da mein Vater finaziell nicht so gut bestückt ist, sind wir uns nicht sicher ob wir auf das Angebot eingehen sollen oder auf die Zwangsversteigerung warten sollen. Der noch offene Darlehnsbetrag ist noch ca. 57.000 € der Wert der Wohnung ca. 150.000 € . Haben wir irgendeine Chance wenn wir einen Anwalt einschalten besser daraus zu kommen? Mein Vater hat die Wohnung so gut wie selber finanziert, meine Mutter hat seit 2000 nichts mehr gezahlt und mein Vater musste dazu noch 2 Kinder unterhalten.
PLZ: 905..
Pseudonym: setibabe
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 18. Juni 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Klagen wäre verfrüht. Kompetenter Rechtsrat ist dringend zu empfehlen. Ob Ihre Mutter den Miteigentumsanteil überhaupt ohne Mitwirkung Ihres Vater und ggf. auch der Hausverwaltung rechtswirksam verkaufen konnte, ist zumindest prüfenswert. In der Tat klingt alles ein bißchen nach Intrige. Und falls ihr Vater noch keinen Zahlungstitel gegen Ihre Mutter wegen der Unterhaltsforderung und wegen des Vermögensausgleichs hat, sollte er sich um einen bemühen. Auch das Verhalten der Bank ist ungewöhnlich. Warum zahlt Ihr Vater denn keine Raten mehr? So droht ihm eher die Zwangsversteigerung durch die Bank. Mit welcher Art Vormerkung ist "das Maklerbüro" denn eingetragen. Aus der Vormerkung für Miteigentumserwerb allein scheint mir aufs erste keine Zwangsvollstreckung zu befürchten. Wenn Ihre Zahlen stimmen, wäre im Wege eine Teilungsversteigerung voraussichtlich ein höherer Wert zu erwarten als das genante Ankaufangebot. Würde letzteres zusätzlich die Übernahme des offenen Darlehensrestes beeinhalten? Sie sehen, es gibt eine Menge Fragen zu klären, bevor ihnen eine vernünftige Empfehlung gegeben werden kann, auch nicht zu einem unbedachten, vorschnellen Vergleich (mit wem? Ihrer Mutter? der Bank? dem Maklerbüro?)* | Knoll, Alexander PLZ: 84513 Tel.: 08631 39800 | 10.06.2010 18:08:31 |
| JA* | überwiegend* | JA | Sie erreichen wahrscheinlich am meisten bei Abschluss eines Vergleiches.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 05.06.2010 11:10:12 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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