Fall: Frage


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Hallo,ich habe die eidesstattliche Versicherung abgegeben: Frage muss ich trotzdem ständig den Gerichtsvollzieher in meiner Wohnung lassen um festzustellen ob Pfändbare Gegenstände habe da sind obwohl ich ihm z.B.per Fax gesagt habe, alles beim alten es hat sich nichts geändert auch keine neuen Pfändbaren Gegenstände, da alles nicht mir gehört, oder Tochter kann ich meine Wohnungseinrichtung einer Firma Abtreten oder Verkaufen so dass der Gerichtsvollzieher nicht dran kann Bitte um Mitteilung wie ich das am besten machen kann so das ich ruhe habe und bitte mir das etwas Formulieren wie ich das am besten schreiben soll

PLZ: 333..

Pseudonym: hoffnung2013

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 7. Februar 2012

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JA Dr. Wienke, Otto
PLZ: 32139
Tel.: 052251077
25.01.2012
10:30:52
NEIN*      -NEINAntwort auf die Rechtsfrage: Sie kommen selbst ohne Geldaufwand den entscheidenden Schritt weiter, indem Ihre (ggf. bei Pfändung anwesende)Tochter beim Gerichtsv.-Besuch ebenfalls d. Pfändung w i d e r s p r i c h t (zusätzlich:Ihre Tochter soll vom AmtsGer. PB/ dort Rechtsantragsstelle) ein beglaubigtes Schriftstück besorgen, das sie bei Besuch GerV vorlegen können, wenn sie allein mit ihm sind/=Tochter nicht da ist). Denn es gilt nicht, daß für vorh. Wohnungseinrichtung Ihr Eigentum angenommen werden darf, auch wenn in gemeins. Whg. Einrichtung anderem gehört. Abtretung schadet nicht (normales Privat-Schriftstück reicht), ist rechtl. aber nicht nötig. Möbel sind gem § 811 I Abs. 1 ZPO nicht pfändbar, wenn normal-wertige/übliche Möbel (ANDERS: eine Antiquität!). Ein Gerichtsvollz. kann "permanent" von Gläubigern beauftragt werden, auch bei erfolgter e.V. , kann man nicht verhindern, er müßte aber merken, daß sie unpfändbar sind (=Fruchtlosigkeitsbescheinigung des GerV). Sie brauchen einzig für Tochter Schreiben von Amtsger. v. Rechtsantragsstelle, das reicht, dann müßten Sie Ruhe bekommen. Ohne Ihre finanz. Veränderung neue e.V. erst nach 3 Jahren ab Abgabe möglich. MfG*Christoph Schulte-Nölke
PLZ: 33098
Tel.: 05251 24 00 4
26.01.2012
11:26:07
NEIN*      -JAWenn Sie "Ruhe" haben wollen, sollten Sie die Finger von im Zweifel sogar strafbaren Tricksereien lassen und stattdessen lieber ein Insolvenzverfahren mit nachfolgender Restschuldbefreiung erwägen. Dazu kann Sie ein fachkundiger Anwalt oder die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle informieren. Hinweis: Der Anwalt wird nur gegen Vorkasse tätig werden und Sie sollten mit mindestens 500 EUR Kosten rechnen, je nach Aufwand in Ihrem Fall. Eine telefonische Rechtsberatung wird daher kaum in Frage kommen.*Welslau, Georg
PLZ: 32427
Tel.: 0571974250
25.01.2012
11:17:08

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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