Fall: GEZ Gebühren § 7 Verrechnung Verjährung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:GEZ-Satzung bindend?Die GEZ vermerkt auf ihren Gebührenbescheiden, dass nach § 7 der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren Zahlungen auf die älteste Schuld verrechnet werden. Was ist aber, wenn ein Rundfunkteilneh-mer aber seine Zahlung mit einem bestim-mten Verwendungszweck versieht wie die letzten 4 Jahre geschehen, der eben nicht identisch mit der ältesten Schuld ist? Muss die GEZ die Zahlung dann so wie vom Zahler angegeben, verbuchen? Oder kann die GEZ sich auf ihre Satzung berufen und die Beträge dementsprechend verbuchen? Diese Spiel ging jetzt fast 4 jahre jetzt kam tatsächlich etwas vom Gerichtsvollzieher. Leider habe ich nicht expliziet jeden Bescheid die letzten 4 Jahre widersprochen. Auch gibt es keine Aufstellung wie sich der Betrag zusammen setzen soll. Wie kann ich mich gegen die Vollstreckung wehren???? Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!!

PLZ: 792..

Pseudonym: heirnichpower

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 28. April 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINSatzung ist bindend*Petermann, Richard
PLZ: 79183
Tel.: 076813610
16.04.2010
12:23:46
JA*kostendeckend*NEIN Hübner, Michael
PLZ: 52070
Tel.: 0241508067
19.04.2010
17:08:29

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