Fall: GEZ Gebühren § 7 Verrechnung Verjährung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:GEZ-Satzung bindend?Die GEZ vermerkt auf ihren Gebührenbescheiden, dass nach § 7 der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren Zahlungen auf die älteste Schuld verrechnet werden.
Was ist aber, wenn ein Rundfunkteilneh-mer aber seine Zahlung mit einem bestim-mten Verwendungszweck versieht wie die letzten 4 Jahre geschehen, der eben nicht identisch mit der ältesten Schuld ist? Muss die GEZ die Zahlung dann so wie vom Zahler angegeben, verbuchen? Oder kann die GEZ sich auf ihre Satzung berufen und die Beträge dementsprechend verbuchen?
Diese Spiel ging jetzt fast 4 jahre jetzt kam tatsächlich etwas vom Gerichtsvollzieher. Leider habe ich nicht expliziet jeden Bescheid die letzten 4 Jahre widersprochen. Auch gibt es keine Aufstellung wie sich der Betrag zusammen setzen soll.
Wie kann ich mich gegen die Vollstreckung wehren????
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!!
PLZ: 792..
Pseudonym: heirnichpower
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 28. April 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | NEIN | Satzung ist bindend* | Petermann, Richard PLZ: 79183 Tel.: 076813610 | 16.04.2010 12:23:46 |
| JA* | kostendeckend* | NEIN | Hübner, Michael PLZ: 52070 Tel.: 0241508067 | 19.04.2010 17:08:29 |
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