Fall: Pfändung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Mir wurden vom Gerichtsvollzieher einige Wertsachen gepfändet. Ich habe meine ganze Schulden an den Gläubiger beglichen. Den Gerichtsvollzieher habe ich geben mir die gepfändeten Sachen zurück zu gegeben. DerGerichtsvollzieher sagt, er weiss nicht wo die gepfändeten Sachen sind und gibt mir diese nicht zurück. Kann ich den Gerichtsvollzieher auf Schadenersatz oder wegen Unterschlagung anzeigen ?
PLZ: 796..
Pseudonym: kpr
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 1. Juni 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Der GV oder uU der Gläubiger sind ersatzpflichtig, wenn ein Verschulden nachgewiesen wird. Zu Klären wäre insbesondere, wo die gepfändeten sachen aufbewahrt wurden.* | Petermann, Richard PLZ: 79183 Tel.: 076813610 | 20.05.2010 13:25:16 |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Erfolg hängt davon ab, wie weit das Zwangsvollstreckungsverfahren bei der Zahlung der gegen Sie gerichteten Forderung fortgeschritten war.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 20.05.2010 08:27:45 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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