Fall: Zivilprozess mit Vergleich zu meinen Gunsten


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: 2003 ist am Landgericht ein Zivilprozess mit einem Vergleich geendet. Zu meinen Gunsten hat sich der Beklagte zur Zahlung von einer monatlichen Summe X in dem Vergleichstext bereit erklärt. Sollte jedoch durch den Beklagten die monatliche Zahlung von mindestens 2 aufeinanderfolgenden Monaten ausbleiben so ist eine höhere Summe durch Ihn zu begleichen. Der beklagte ist der bereiterklärten Zahlung jetzt mehrere aufeinanderfolgende Monate schuldig geblieben.

PLZ: 103..

Pseudonym: Bundesagent

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 16. September 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JAHier liegt schon ein voillstreckbarer Titel vor, es muss nur noch vollstreckt werden.*Hager, Georg
PLZ: 10629
Tel.: 0303276040
05.09.2011
10:33:15
NEIN*      -NEINMit dem Prozessvergleich haben Sie einen Titel erlangt und können bei Vorliegen einer Vollstreckungs- und Zustellklausel die Zwangsvollstreckung betreiben. Die ZV können Sie selbst beim zuständigen Gericht durchführen lassen. Natürlich können Sie die ZV auch über einen Rechtsanwalt betreiben lassen, jedoch entstehen hierfür neben den Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten auch Rechtsanwaltskosten. Für die Durchführung der ZV können Sie zwar Prozesskostenhilfe beantragen, diese deckt aber lediglich die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten. Rechtsanwaltskosten werden über die Prozesskostenhilfe bei ZV nicht erstattet. Sofern Sie für das gerichtliche Ausgangsverfahren eine Rechtsschutzversicherung hatten, deckt diese grundsätzlich 3 ZV-Maßnahmen, einschließlich der Rechtsanwaltskosten.*Paulitschke, Remo
PLZ: 16225
Tel.: 03334236526
05.09.2011
08:17:28
NEIN*      -JAEine Klage ist hier nicht mehr erfoderlich, da eine Vollstreckung aus dem gerichtlichen vergleich möglich ist.*Hofreiter, Andreas
PLZ: 81677
Tel.: 08992791884
04.09.2011
18:31:38

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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