Fall: Hausumschreibung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: uten Tag, kann ein Notar nach einem, mittlerweile rechtskräftigen Vergleich, ein Haus zwangsweise umschreiben? Wir hatten uns vor Gericht geeinigt das ich auf Unterhalt usw. verzichtea ber dafür das Haus schuldenfrei bekomme. Heute nach über einem Jahr ist die Umschreibung noch nicht erfolgt, mein-Ex weigert sich. Geht das ohne erneute Klage? Von der Bank habe ich die Löschungsbewilligung etc.
PLZ: 472..
Pseudonym: Ratsuchende
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 20. Februar 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Wenn der gerichtliche Vergleich ordentlich formuliert wurde, ist er diesbezüglich vollstreckbar, d.h. ohne Klage kann nur aus dem Vergleich die Umschreibung beim Grundbuchamt betrieben werden. Der genaue Wortlaut entscheidet.* | Wolf, Peter PLZ: 51375 Tel.: 0214 850 1 850 | 06.02.2010 18:02:56 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es ist erforderlich, den Inhalt des Vergleichs zu kennen. Aber aufgrund der gemachten Angaben besteht ein Anspruch auf Übertragung des Eigentumsanteils.* | Frede, Thomas PLZ: 51371 Tel.: 0214 4 04 48 85 | 07.02.2010 16:49:10 |
| JA* | absolut* | JA | Es kommt auf den genauen Inhalt der Veeinbarung an.* | Beder. Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 06.02.2010 09:55:43 |
| JA* | absolut* | JA | Gegebenenfalls Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich betreiben.* | Bauer, Christine PLZ: 18435 Tel.: 03831390396 | 06.02.2010 12:09:08 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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