Fall: Hausumschreibung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: uten Tag, kann ein Notar nach einem, mittlerweile rechtskräftigen Vergleich, ein Haus zwangsweise umschreiben? Wir hatten uns vor Gericht geeinigt das ich auf Unterhalt usw. verzichtea ber dafür das Haus schuldenfrei bekomme. Heute nach über einem Jahr ist die Umschreibung noch nicht erfolgt, mein-Ex weigert sich. Geht das ohne erneute Klage? Von der Bank habe ich die Löschungsbewilligung etc.

PLZ: 472..

Pseudonym: Ratsuchende

Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 20. Februar 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAWenn der gerichtliche Vergleich ordentlich formuliert wurde, ist er diesbezüglich vollstreckbar, d.h. ohne Klage kann nur aus dem Vergleich die Umschreibung beim Grundbuchamt betrieben werden. Der genaue Wortlaut entscheidet.*Wolf, Peter
PLZ: 51375
Tel.: 0214 850 1 850
06.02.2010
18:02:56
JA*überwiegend*JAEs ist erforderlich, den Inhalt des Vergleichs zu kennen. Aber aufgrund der gemachten Angaben besteht ein Anspruch auf Übertragung des Eigentumsanteils.*Frede, Thomas
PLZ: 51371
Tel.: 0214 4 04 48 85
07.02.2010
16:49:10
JA*absolut*JAEs kommt auf den genauen Inhalt der Veeinbarung an.*Beder. Bernd
PLZ: 13086
Tel.: 03045976670
06.02.2010
09:55:43
JA*absolut*JAGegebenenfalls Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich betreiben.*Bauer, Christine
PLZ: 18435
Tel.: 03831390396
06.02.2010
12:09:08

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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