Fall: Vollstreckung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Der Unterzeichner ( Wohnort Dortmund ) besitzt einen Vollstreckungstitel einer Schuldnerin aus Hamburg.
Die Titelsumme beträgt circa 10.000 €.
Artikel selbst ist bereits circa 20 Jahre alt.
Ich besitze die derzeitige Anschrift des Schuldnerin, gemäß Angabe des Einwohnermeldeamtes Hamburg.
Laut Einwohnermeldeamtangabe hat die Schuldnerin geheiratet und es hat eine Namensänderung stattgefunden.
Der Unterzeichner hat vor einigen Monaten den Titel an die Gerichtsvollzieher Verteilerstelle übergeben mit Auftrag zur Vollstreckung.
Nach Wochen erhielt ich den Titel vom zuständigen Gerichtsvollzieher zurück, mit dem Hinweis, dass dieser ungeschrieben werden müsste bevor eine Vollstreckung stattfinden könne.
Nach Rücksprache mit einem Rechtspfleger beim Amtsgericht Dortmund, teilte dieser mit, dass eine Einwohnermeldebestätigung der Heirat ausreichen würde. Zu vollstrecken.
Dies teilte ich der zuständigen Gerichtsvollzieherin mit, ohne eine weitere Antwort erhalten zu haben.
PLZ: 441..
Pseudonym: Machichschon
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 23. Januar 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Die Rechtslage ist uneinheitlich, gleichwohl gibt es Möglichkeiten. Angesichts der ohnehin geringen Vollstrekungsvergütung (0,3-fache Gebühr) werden Sie allerdings noch weniger kaum vereinbaren können.* | Wandt, Marc N. PLZ: 58239 Tel.: 0230420060 | 09.01.2011 21:51:55 |
| NEIN* | - | JA | Sehr geehrter Ratsuchender, im Rahmen der Vollstreckung würden Anwaltskosten von knapp 200 EUR entstehen. Für diesen Betrag erhalten Sie vom Anwalt Ihrer Wahl qualifizierte Hilfe, daher ist nicht nachvollziehbar, warum eine Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz löste BRAGO ab) für Sie nicht in Frage kommen sollte. Zum "Antesten" der Leistungsfähigkeit der Schuldnerin können Sie auch einen Teilbetrag vollstrecken lassen, was die Kosten noch überschaubarer gestaltet. Heirat bewirkt keine Rechtsnachfolge, daher ist eine Titelumschreibung gesetzlich nicht vorgesehen. Eine beigefügte erweiterte Einwohnermeldeauskunft zur Schuldnerin sollte ausreichen.* | Mittelberg, Claus PLZ: 48429 Tel.: 059718001157 | 10.01.2011 01:17:40 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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