Fall: Zwangsvollstreckung falsch ausgeführt?


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Im Zug meiner Scheidung wurde am örtlichen Amtsgericht in Anwesenheit eines Richters, meiner Anwältin und der Anwältin meines Mannes folgende Vereinbarung geschlossen, die gerichtlich protokolliert wurde (wörtliche Wiedergabe): "(...) 3. Die Parteien stellen klar, dass der Antragsgegner [mein Ehemann] sich mit der Zahlung von Trennungsunterhalt für den Zeitraum ... bis ... in Rückstand befindet und insoweit ein Unterhaltsrückstand in Höhe von ... EUR aufgelaufen ist. Zur Abtragung dieses Unterhaltsruckstandes vereinbaren die Parteien folgendes: a)Zur Sicherung des bestehenden Unterhaltsrückstandes überträgt der Antragsgegner der Antragstellerin das Motorrad der Marke ... [nähere Angaben] zu Sicherungseigentum. Der Antragsgegner gibt den Kfz-Brief für das Motorrad unverzüglich an die Antragstellerin heraus. Ein Halterwechsel in den Kfz-Papieren wird jedoch nicht vorgenommen. b) Der Antragsgegner verpflichtet sich, das Motorrad kurzfristig zu verkaufen und aus dem Verkaufserlös die Ansprüche der Antragstellerin in Höhe von ... EUR zu befriedigen. Ein darüber hinaus erzielter Kauferlös steht dem Antragsgegner zu. c) Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass, sollte ein Verkauf des Motorrades und eine Rückführung des dargestellten Unterhaltsrückstandes nicht bis längstens 31.05.2010 erfolgt sein, das Motorrad an die Antragstellerin zur Verwertung herauszugeben ist. d) Im Hinblick auf die vereinbarte Sicherungsübereignung erklärt die Antragstellerin, dass vor Ablauf des 31.05.2010 eine Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich, abgeschlossen vor dem Amtsgericht ... vom ..., AZ ..., unterbleibt." Meine Anwältin beauftragte knapp 4 Wochen nach Fristablauf die Wegnahme des Motorrades. Der beauftragte Gerichtsvollzieher jedoch räumte meinem Ex-Mann jedoch eine 3-tägige Zahlungsfrist ein, woraufhin er das Geld zahlte. Ich bin der Meinung, ich müsste das Motorrad bekommen. Der Gerichtsvollzieher schreibt dazu: Lt. Rücksprache mit dem Gerichtsvollzieherprüfungsbeamten ist die Wegnahme zu unterlassen, wenn der für die Sicherungsübereignung zu leistende Geldbetrag bezahlt wird. Die ... Euro gem. Nr. 3 a des Vergleichs vom ... wurden heute bar bezahlt. Zudem wurde in Nr. 3 b dieses Vergleichs sogar der Eigenverkauf gestattet.

PLZ: 907..

Pseudonym: RenateX

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 29. Juli 2010

Alle Bewertungen:  
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NEIN*      -NEINEs ging immer nur um Ihren mittlerweile erfüllten Anspruch auf den Geldbetrag. Das Motorrad hätten Sie nur zur Verwertung bekommen, also um es öffentlich versteigern zu lassen und etwaigen Mehrerlös Ihrem Mann herauszugeben. Diese Mühen sind Ihnen alle erspart geblieben.*Brunotte, Carsten
PLZ: 37077
Tel.: 05513076444
19.07.2010
15:00:22
NEIN*      -NEIN Beder, Bernd
PLZ: 13086
Tel.: 03045976670
16.07.2010
12:19:28

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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